13 Punkte für Schönheitsreparaturen "nachgereicht"!

Der Mietvertrag besteht seit 2012.Der Zusatz Schönheitsreparaturen wurde durchgestrichen und mit einer Klausel für eben diese ergänzt ( siehe Zusatz Schönheitreparaturen ).Welche anfallen sind nicht erwähnt !! Bei Kündigung zum ende November 2019 wurden diese Punkte Anfang September „nachgereicht“!! Bei diesem aktuellen Schreiben mit dem Hinweis auf Zusatzvereinbarungen ( siehe § 5 Zusatzvereinbarungen alter Vertrag ) Wie schon gesagt, im alten Vertrag sind keine Schönheitsreparaturen aufgeführt. Das ist doch Vertragsänderung und kann nicht rechtens sein ??

was muss man denn renovieren, doch nicht die Türen und Fußleisten lackieren etc…

Danke für Ratschläge

sydneysider

Ein Vertrag ist ein Vertrag. Da kann man so viel nachreichen, wie man will, das ändert am URSPRÜNGLICHEN Inhalt nichts.
Ausnahme: der andere Vertragspartner stimmt der Vertragsänderung ausdrücklich zu.

Vermutlich ist die ganze Klausel ungültig und dann müsste gar nichts renoviert werden.

Zitier mal die ganze Klausel zu den Schönheitsreparaturen.

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