13-tes Monatsgehalt/Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Ende November wird zusätzlich zum Lohnabschlag ein sogenanntes „13-tes Monatsgehalt bzw.Weihnachtsgeld“ in der Firma XY ausgezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer nun kurz darauf eigenständig kündigt, muß er das Geld wieder der Firma zurückerstatten? Oder anders formuliert: Wie lange nach Auszahlung des „Weihnachtsgeldes“ muß der AN warten, bis er eigenständig kündigen kann, ohne den Obolus (oder Teile davon) zurückzahlen zu müssen?

Hier die Formulierung aus dem Arbeitsvertrag des AN zu „Sonderzahlungen“:

In Abhängigkeit der wirtsch. Lage wird zum Jahresende ein 13tes Monatsgehalt in Höhe des Mittels aus den letzten 6 Monaten gezahlt.
Ein Rechtsspruch auf ein 13tes Monatsgehalt besteht nicht. Wenn eine solche gewährleistet wird, so handelt es sich um eine freiwillige Leistung auf die auch bei mehrfacher Gewährung kein Rechtsspruch besteht. Vorraussetzung für die Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch gekündigt ist.

Danke für Eure Antworten im Vorraus!

Hier die Formulierung aus dem Arbeitsvertrag des AN zu
„Sonderzahlungen“:

In Abhängigkeit der wirtsch. Lage wird zum Jahresende ein
13tes Monatsgehalt in Höhe des Mittels aus den letzten 6
Monaten gezahlt.
Ein Rechtsspruch auf ein 13tes Monatsgehalt besteht nicht.
Wenn eine solche gewährleistet wird, so handelt es sich um
eine freiwillige Leistung auf die auch bei mehrfacher
Gewährung kein Rechtsspruch besteht. Vorraussetzung für die
Gewährung einer Gratifikation ist stets, dass das
Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag weder beendet noch
gekündigt ist.

soll ein rückzahlungsanspruch bestehen, so muss im vertrag eine rückzahlungsklausel stehen. diese ist dann auf ihre wirksamkeit hin zu überprüfen.
hier scheint es an einer solchen klausel zu fehlen. der AN kündigt erst nach gewährung der sonderzahlung, so dass kein anspruch auf rückzahlung besteht.- allerdings ist das nichtvorliegen einer rückzahlungsklausel eher ungewöhnlich.