komme erst heute dazu Ihnen zu schreiben.Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt müssen Ihnen die 130 Stunden bezahlt werden, auch wenn Sie keinen Einsatz haben. Dies steht auch im Tarifvertrag (muss jedes Zeitarbeitsunternehmen haben.
Fragen Sie mal bei Ihrem Zeitarbeitsunternehmen nach.
Guten Tag,
ja natürlich bekommen Sie den vollen Lohn für 130 Stunden, auch wenn sie diese nicht gearbeitet haben. Ihr Chef kann nur darauf bestehen, dass diese Stunden dann eben irgendwann nachgearbeitet werden müssen.
Liegt diese einsatzlose Zeit nicht in deinem Verschulden muss dir dein AG das bezahlen was an Stunden in deinem Vertrag steht. Meist ist es jedoch mit der Kündigung verbunden.