130 std vertrag,auchlohn wenn nicht eingesetzt?

Hallo
ich bin pflegehelferin in einer zeitarbeit mein vertrag belauft sich auf 130 std im monat
wenn ich die std nicht erreiche weil die firma mangels aufträge keine dienste für mich hat
bekomm ich dann trotzdem denn vollen lohn?
lg hummer 35

Hallo hummer 35

das kann man leider so pauschal nicht beantworten. Das hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Lies ihn mal genau durch, da ist - wenn es sich um eine seriöse Zeitarbeitsfirma - alles festgehalten.

Gruß
Ella

Hallo hummer35,

mach dir keine Sorgen, die Zeitarbeitsfirma ist dann verpflichtet, dir trotzdem die 130 Stunden auszubezahlen, auch wenn sie keine Einsätze für dich haben. Dies nennt sich „Arbeitgeberrisiko“. Allerdings kann es sein, dass du ein Zeitkonto hast mit Plusstunden. Dann werden diese erstmal genommen. Wenn du aber Minusstunden hast, musst du nicht haften, sondern die Firma, d.h. ob mit oder ohne Einsatz - du bekommst immer 130 Stunden im Monat ausbezahlt.

Viele Grüße von der Paula

Hallo,

leider kenne ich mich mit den Vertragsbestandteilen von Zeitarbeitsfirmen nicht aus, sorry.

Gruß

Ja,es sei denn du hast grad angefangen.Dann ziehen die dir vielleicht noch was aus zeitkonto ab,wenn du sowas hast.

Ja,es sei denn du hast grad angefangen.Dann ziehen die dir
vielleicht noch was aus zeitkonto ab,wenn du sowas hast.

Hi ja ich habe gerade erst angefangen…seit dem 1.8.
ich hatte den auch gesagt ich könne überwigend in früh arbeiten spät kein problem aber denoch überwigend in früh…weil ich kinder habe…nun hatte ich seit sonntag spät 1,5 std fahrzeit für 4 std arbeit und dann 1,5 std wider zurück ab montag soll ich nun auch bis sonntag durchgehend spät machen ok weil ich gerade angefang bin ja ich meinte allerdings das abgesprochen war überwigend früh,worauf ich zuhören bekommen habe wird sich bald ändern…hab ich vorzugsrecht darauf auf früh? laut der bisher zugewiesenden diensten werde ich bis jetzt 16 spätdienste machen…das ist nicht überwiegend früh…vieleicht hast ja eine antwort für mich
LG hummer35

Hallo,
die Frage läßt sich so nicht beantworten.
Es sollte im Arbeitsvertrag, oder wenn da nicht, im Tarifvertrag eine Aussage dazu geben.

Ludwig Bläser

Hallo
… mein vertrag :belauft sich auf 130 std im monat
wenn ich die std nicht erreiche, bekomm ich dann trotzdem denn vollen lohn?
lg hummer 35

Hallo,
wenn Du einen Vertrag über 130Std./Mo hast und dort auch keine Einschränkung formuliert ist (z.B. Beschäftigung nach Bedarf, Max 130Std./Mo, oder so ähnlich) hast Du selbstverständlich Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Stunden.
Eudemos

vertrag belauft sich auf 130 std im monat
wenn ich die std nicht erreiche mangels
aufträge keine dienste für mich hat
bekomm ich dann trotzdem denn vollen lohn?

Im Grunde nicht,weil du dich ja auch für Spät bereiterklärt hast.Kannst ja nochmal eindrücklich
mit denen reden,aber die können dich natürlich auch jederzeit wieder rauswerfen.
Falls du mit dem Auto zur Arbeit fährst,kannst du ja auch mal vorsichtig nach fahrtgeld nachfragen.

Hallo,
zu Deiner Frage: wie ist Dein Arbeitsvertrag aufgesetzt. Hast Du ein Arbeitszeitkonto, wo evtl. die Minusstunden auflaufen?

Wenn es ein Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeitkonto ist, ist es so, wenn Dein Arbeitgeber Dir nicht genug Arbeit zuweisen kann muss er trotzdem den vollen Lohn zahlen. Möglich ist auch, das der Arbeitgeber verlangt das Du, auch wenn Du eher fertig bist, bei der Arbeitsstelle bleibst bist Deine Arbeitszeit um ist. Da hat er dann auch das Recht zu.

Wie gesagt, vor allem ist erst einmal die Frage wie Dein Arbeitsvertrag aussieht.

LG
Pedi

Moin Hummer,

ja, Du erhältst Deinen Lohn auch bei Nichteinsätzen!!!
Dies muss sogar in Deinem Vertrag stehen, schau mal nach! Ausnahme: Du hast bereits (Mehr-)stunden in deinem Zeitkonto angesammelt, dann können diese dazu verwendet werden die Minderstunden aufzufüllen. Allerdings auch nicht willkürlich und dauerhaft! Grundsätzlich ist es aber so, dass Du die Minderstunden aufgrund Auftragsmangels bezahlt bekommen musst.
Schau auch einmal in den Tarifvertrag!
Viel Glück und Grüße
marineblau

Hallo :smile:
erstmal echt herzlichen dank für die antwort…auch von allen anderendenn das nimmt mir einwenig echt den druck…mann bzw frau weis ja wie es ist wenn mann familie hat und rechnungen zahlen muss,was mich allerdings interresieren würde giebt es dafür auch ein § oder ein urteil auf den ich zurück greifen kann denn in mein vertrag steht nix der gleichen,nur eben zeitkonnto… denn wenn die nicht den vollen lohn zahlen siet es echt mies aus mit miete strom usw.und ich möchte nicht unbedingt schulden machen müssen oder der gleich…nur für den fall das ich dann was hab was ich vorlegen kann…
LG hummer 35

Es kommt auf den Tarif an, in dem deine Zeitarbeitsfirma Mitglied ist. Im BZA Tarif sind die 130 Stunden garantiert (Garantiestunden bzw. IRMAZ = individuelle regelmäßige Arbeitszeit), d.h. du bekommst mindestens 30 Stunden pro Woche bezahlt.

Es kommt auf den Tarif an, in dem deine Zeitarbeitsfirma
Mitglied ist. Im BZA Tarif sind die 130 Stunden garantiert
(Garantiestunden bzw. IRMAZ = individuelle regelmäßige
Arbeitszeit), d.h. du bekommst mindestens 30 Stunden pro Woche
bezahlt.

hi…
bei mir scheint es laut tarifverbindung (cristliche gewerkschaft,zeitarbeit PSA ) ein tarifvertrag zu geben weis natürlich nicht was das bedeuten soll?
LG
hummer35

Hallo humer 35,

kurz gesagt „ja“, Du hast mit Deinem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen in dem Du Dich verpflichtet hast 130 Std./Monat zu arbeiten und der Arbeitgeber sich verpflichtet 130 Std./Monat zu vergüten. Wenn Dein Arbeitgeber keine Arbeit für Dich hat, ist das sein Problem solange wie der Vertrag besteht.

mfg
BS

Hallo Hummer,

Sie haben, so wie sie das geschildert haben, einen rechtsgültigen Vertrag. Die Herbeischaffung der Aufträge ist nicht ihre, sondern die des Arbeitgebers. Leiharbeitsfirmen machen das gerne, dass sie die unternehmerische Verantwortung an die Arbeitnehmer weitergeben wollen.

Da mir der Vertrag nicht vorliegt, kann ich nicht sagen, ob sie verpflichtet sind Minusstunden bis zu einer gewissen Höhe anzusammeln und in einer Auftragsstarken Zeit wieder einzuarbeiten.

Herzlichst

Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für Sie hat so muß Er
die 130 Std. bezahlen.Dadurch enstehen für Sie Minusstunden die Sie wenn wieder Aufträge vorhanden sind einarbeiten können.Es sei denn Sie haben ein Überstd.Konto wo die Std. verrechnet werden können.

Moin moin Hummer,

es bedarf keines Urteils…! Das steht so im Gesetz!!! Gib bei „google“ Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein und Du kannst es nachlesen.
Es MUSS in Deinem Arbeitsvertrag stehen - sollte es tatsächlich nicht drin sein, so ist die Firma unseriös!!!
Ohne den Hinweis, dass die Firma die Stunden bezahlt, kriegen die gar keine Erlaubnis! Also lies noch mal nach. ES STEHT DRIN! Darauf kannst Du Dich verlassen.

Was Miete, Strom, Kinder angeht… wende Dich an die ARGE Deiner Stadt! Die bezahlen Dir eine Menge, wenn Du (wirklich) bedürftig bist!!! Du solltest keine Hemmungen haben, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen!

Melde Dich, wie es gelaufen ist!

Grüße marineblau

Morgen marieneblau…
ich danke dir recht herzlich…
von der arge bekomm ich nix weil ich vor kurzen mit mein verlobten zusamm gezogen bin und er über den durchschnit verdient…
nicht mal wohngelt bekommen wir…
klar giebt er ein teil zu …
ich hab mir ausgerechnet das ich gerade 850 euro verdienen werde und mit den kindge… sind alle rechnungen dann gedeckt mein dicker giebt mon 1000 dazu aber bei 4 persohnen?naja dann kommt noch fahrkarte usw… da bleibt dann auch nicht so doll was…aber ich komm klar…ist eben nur die angst das ich den vollen lohn dann nicht bekomm…aber dank dir und den anderen bin ich nun ein stück schlauer…und darauf werde ich dann hinweisen
danke nochmal…wich wünsche dir ein schönes wochenende und ein ruigen start in die neue woche

PS ich werde dich infomieren wenn ich mein ersten gehalt bekomm ob alles glat lief oder nicht
bis dahin
LG hummer35

Hallo,

es gibt i.d.R. 3 große Tarifverträge: BZA, IGZ und AMP.
AMP ist der christliche, leider kenne ich mich mit ihm nicht aus. Dir müßte aber zum Vertrag ein Tarifvertrag ausgehändigt worden sein.

Im BZA Tarif ist es so, daß du die Garantiestunden hast. Du solltest dir aber auch überlegen, wenn du nicht soviel Vertrauen zu deiner Zeitarbeitsfirma hast, um dort zu fragen, evtl. in eine andere Firma zu wechseln.

Oft ist es in den Betrieben so, daß mehrere Zeitarbeitsfirmen bei einem Kunden Personal liefern (einfach mal bei den Kollegen umhören, wie zufrieden die mit ihren Zeitarbeitsfirmen sind, ob die BZA Tarif haben usw.). Es ist möglich, nahtlos von einer Zeitarbeitsfirma zur anderen zu wechseln und trotzdem die gleiche Arbeit weiter zu machen.

Viel Erfolg!