1300 netto für dreiköpfige Familie?

Hallo,

habe gerade die ZDF-Nachrichten gesehen.

Darin wird ein Mann gezeigt der in Kurzarbeit ist und Schuldenprobleme hat.

Es wird darin behauptet daß die 3-köpfige Familie mit 1300 Euro netto auskommen muß!!!

Das ist doch Hartz 4 noch mehr,oder?
Lt. meiner Berechnung:2+351 Euro + 211 Euro Kind + 150 Euro Kindergeld
ergibt 1063 Euro. Dann bekäme die Familie für ihre Wohnung oder Haus sicherlich einen höheren Zuschuss als 240 Euro?

Kann der dann trotz Kurzarbeit nicht Zuschüsse der Arge beantragen?

Grüße,

Ralf

Hallo,
Die Rechnung ist falsch!
Leben beide Partner zusammen, erhalten sie nur jeder 90% des Regelsatzes. Auf den Anspruch des Kindes wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet - also abgezogen. Dazu gibt es noch die Miete, sofern angemessen. Mehr nicht.
Eine 4-Köpfige Familie lebt also von ca. 1200 Euro, inclusive alles. Sofern man nicht trinkt oder raucht und kein Auto unterhalten muss kann man davon doch ganz gut leben.
LG
maja

Nachtrag
Allerdings kann der Betreffende sicher Wohngeld und möglicherweise den Kindergeldzuschlag beantragen.

Hi,

ja, das denke ich eben auch.

Ich habe eben auch nachgerechnet und eine dreiköpfige Familie käm auf knapp 900 Euro OHNE Miet-und Nebenkostenerstattungen für die Wohnung etc.

Das würde bedeuten daß die Familie von 400 Euro die Miet-und Nebenkosten abdecken müßte. Bei dem Haus was ich aber in den Nachrichten sah kann ich mir aber nicht vorstellen daß das reicht:wink:

Aber bei Kurzarbeit müßten die das Wohngeld etc. ja auch beantragen können? Komisch nur daß das ZDF das demjenigen evt. nicht gesagt hat…

Grüße,

Ralf

Hallo

Ich habe eben auch nachgerechnet und eine dreiköpfige Familie
käm auf knapp 900 Euro OHNE Miet-und Nebenkostenerstattungen
für die Wohnung etc.

Wieso 900 Euro? 316 + 316 + 211 = 843.
Das müsste man eher ‚gut 800‘ als ‚knapp 900‘ nennen.

Das würde bedeuten daß die Familie von 400 Euro die Miet-und Nebenkosten abdecken müßte.

Wie schon gesagt wurde, die Familie mit Erwerbseinkommen kann Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen und bekommt ja auch noch Kindergeld. Bei denen wird das ja nun nicht verrechnet.

Aber bei Kurzarbeit müßten die das Wohngeld etc. ja auch beantragen können? Komisch nur daß das ZDF das demjenigen evt. nicht gesagt hat…

Ich weiß jetzt eigentlich nicht, was das für eine Sendung war, aber manchmal wird sowas absichtlich nicht vor laufender Kamera erwähnt, eben damit die Leute sich aufregen über Hartz-4-Empfänger, die es ja viel besser haben als Leute die arbeiten, allerdings würde ich das dem ZDF eher nicht zutrauen.

Viele Grüße

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Hallo

Eine 4-Köpfige Familie lebt also von ca. 1200 Euro, inclusive alles.

Wieso ist die Familie auf einmal 4-köpfig? Und wieso lebt sie von 1200 Euro, inclusive alles? Auch inclusive Miete?

Sofern man nicht trinkt oder raucht und kein Auto unterhalten muss kann man davon doch ganz gut leben.
Zu viert? Schon mal versucht?

Lg Simsy

Hallo

Eine 4-Köpfige Familie lebt also von ca. 1200 Euro, inclusive alles.

Wieso ist die Familie auf einmal 4-köpfig? Und wieso lebt sie
von 1200 Euro, inclusive alles? Auch inclusive Miete?

Ja, inclusive Miete (im Osten, 3-Raumwohnung für 500Euro. Da die Miete aber angemessen vom Amt übernommen wird, ist das sowieso nicht relevant.
Das war ein Beispiel! Um zu zeigen, dass man sogar zu viert mit weniger als 1300 auskommen muss.

Sofern man nicht trinkt oder raucht und kein Auto unterhalten
muss kann man davon doch ganz gut leben.
Zu viert? Schon mal versucht?

Ja. Seit 5 Jahren.
LG maja

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Hallo Maja,

Ja, inclusive Miete (im Osten, 3-Raumwohnung für 500Euro. Da
die Miete aber angemessen vom Amt übernommen wird, ist das
sowieso nicht relevant.
Das war ein Beispiel! Um zu zeigen, dass man sogar zu viert
mit weniger als 1300 auskommen muss.

ich habe gerade einen Alg2-Rechner bemüht, und tatsächlich kommen dabei etwa €1200 heraus. Allerdings kommt noch das Kindergeld dazu, so dass sich letztendlich ein Monatsbetrag von etwas über €1500 ergibt!

Und wie gut sich davon leben lässt, dürfte von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sein.

Beste Grüße

=^…^=

Guten Tag,

hallo,

es ist noch zu bedenken, dass nicht die komplette Miete übernommen wird, sondern nur wenn sie angemessen ist. In meinem Landkreis darf die Kaltmiete nur 280 euro (3 Raumwohnung)betragen und die Betreibskosten beschränken sich auf 2,30 euro pro m². Dann wird noch von der Miete der Teil abgezogen, der für die Aufbereitung des wW dient, da dieser pauschal in dem Regelsatz enthalten ist.
Wer ein Haus hat bekommt kein Wohngeld sondern Lastenzuschuss. Der fällt aber bei Bezug von H4 weg, da die Zinzkosten als Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet werden. Und selbst da gibt es Beschränkungen. Die Höhe der Zinsen werden auch nicht komplett übernommen, sondern nur die Höhe, wie auch eine vergleichbare Mietwohnung an Kaltmiete hätte. Also gehen wir mal davon aus, eine 4 Raumwohnung wird laut Mietspiegel in der Gemeinde mit einer Kaltmiete von 300,00 Eur angegeben, und der Bezieher hat ein Haus vergleichbar mit einer 4 Raumwohnung, für dass er 400,00 Zinsen aufbringen muss, werden ihm nur 300,00 Euro Zinsen als Kosten angerechnet.
Die ALGII Rechner im Internet kann man vergessen, die sind ungenau.
Alle denken, ALG II Bezieher bekommen den Regelsatz, die komplette Miete und das KG alles bar in die Hand.

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Angemessene Miete
Hallo

es ist noch zu bedenken, dass nicht die komplette Miete übernommen wird, sondern nur wenn sie angemessen ist. In meinem Landkreis darf die Kaltmiete nur 280 euro (3 Raumwohnung)betragen und die Betreibskosten beschränken sich auf 2,30 euro pro m².

Wenn es aber keine Wohnungen gibt, die so billig sind, muss die Miete aber doch komplett übernommen werden. Das wissen die meisten Sachbearbeiter allerdings nicht.

Derjenige muss erstmal aufgefordert werden, seine Mietkosten zu senken, unter anderem durch Umzug. Dafür muss ihm ein halbes Jahr eingeräumt werden. Er hat aber auch Anspruch darauf zu erfahren, bis zu welcher Miethöhe die Umzugskosten übernommen werden. Außerdem hat er Anspruch darauf zu erfahren, welche Bemühungen konkret von ihm erwartet werden.

Dann kann er eine Wohnung suchen und muss auch nachweisen, dass er im geforderten Umfang gesucht hat. Wenn er keine entsprechend billige Wohnung findet, muss die volle Miete weiterhin übernommen werden. Wenn man will, kann man sich da auch durchsetzen.

Dann wird noch von der Miete der Teil abgezogen, der für die Aufbereitung des wW dient, da dieser pauschal in dem Regelsatz enthalten ist.

Der sollte im Regelsatz enthalten sein, ist er aber nicht. Seite 2:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/re…

Viele Grüße

Hallo,

Dann kann er eine Wohnung suchen und muss auch nachweisen,
dass er im geforderten Umfang gesucht hat. Wenn er keine
entsprechend billige Wohnung findet, muss die volle Miete
weiterhin übernommen werden. Wenn man will, kann man sich da
auch durchsetzen.

Wenn er keine Wohnung findet, muss er nachweisen, dass es auch keine solche Wohnung gibt. Erst dann wird weiterhin die volle Miete anerkannt.

Dann wird noch von der Miete der Teil abgezogen, der für die Aufbereitung des wW dient, da dieser pauschal in dem Regelsatz enthalten ist.

Der sollte im Regelsatz enthalten sein, ist er aber nicht.
Seite 2:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/re…

Jetzt weiß ich auch, woher deine Verschwörungstheorien sind… Anstatt sich auf diese Hetzseiten zu berufen, sollte man mal schauen, was das BSG dazu sagt: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

Viele Grüße!

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Hallo,

Wenn er keine Wohnung findet, muss er nachweisen, dass es auch
keine solche Wohnung gibt. Erst dann wird weiterhin die volle
Miete anerkannt.

was ist, wenn es zwar einige wenige solcher Wohnungen gibt, er aber trotz ernsthafter und nachweisbarer Bemühungen keine davon bekommt?

Beste Grüße

=^…^=

Hallo

Dann kann er eine Wohnung suchen und muss auch nachweisen,
dass er im geforderten Umfang gesucht hat…

Wenn er keine Wohnung findet, muss er nachweisen, dass es auch keine solche Wohnung gibt.

Der muss nachweisen, dass es keine gibt? Der muss nachweisen, dass er keine kriegen kann. Immerhin muss die Wohnung frei und bezugsfertig sein, und den Rahmen der Bemühungen, die von ihm verlangt werden, kann er sich auch vorher abstecken lassen.

Erst dann wird weiterhin die volle Miete anerkannt.

Das kann allerdings sein, es wäre aber rechtswidrig.

Jetzt weiß ich auch, woher deine Verschwörungstheorien sind…

Das sind keine Verschwörungstheorien. Bei Tacheles haben die einen bundesweiten Überblick, wie die Sachen so gehandhabt werden.

Es passieren ja öfters merkwürdige Dinge, wo man denken würde, da ist ein Sachbearbeiter, der keine Ahnung hat, aber wenn genau diese Dinge gehäuft bundesweit bei vielen anderen Sachbearbeitern auch passieren, bekommt man da Zweifel.

Anstatt sich auf diese Hetzseiten zu berufen, …

Ich finde nicht, dass das Hetzseiten sind. Es sind Seiten, die Menschen in Not und hoffnungsloser Lage Mut machen, das Selbstgefühl aufbauen und konkret vor Behördenwillkür helfen.

sollte man mal schauen, was das BSG dazu sagt:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

Das Bundessozialgericht sagt also, dass im Regelsatz maximal 6,22 für die Aufbereitung von wW enthalten sind. Das ist doch immerhin interessant.

Viele Grüße

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Hallo,

Wenn er keine Wohnung findet, muss er nachweisen, dass es auch
keine solche Wohnung gibt. Erst dann wird weiterhin die volle
Miete anerkannt.

was ist, wenn es zwar einige wenige solcher Wohnungen gibt, er
aber trotz ernsthafter und nachweisbarer Bemühungen keine
davon bekommt?

Auch dann wird die Miete weiterhin anerkannt.

Viele Grüße!

Hallo,

Wenn er keine Wohnung findet, muss er nachweisen, dass es auch keine solche Wohnung gibt.

Der muss nachweisen, dass es keine gibt? Der muss nachweisen,
dass er keine kriegen kann. Immerhin muss die Wohnung frei und
bezugsfertig sein, und den Rahmen der Bemühungen, die von ihm
verlangt werden, kann er sich auch vorher abstecken lassen.

Mein Beispiel zielte darauf, dass du fälschlicherweise behauptet hast, die vollen Mietkosten seien anzuerkennen, wenn die Suche erfolglos sei. Es war keine abschließende Nennung der Ausnahmen.

Es passieren ja öfters merkwürdige Dinge, wo man denken würde,
da ist ein Sachbearbeiter, der keine Ahnung hat, aber wenn
genau diese Dinge gehäuft bundesweit bei vielen anderen
Sachbearbeitern auch passieren, bekommt man da Zweifel.

Wie ich schon einmal schrieb, sind es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die überhaupt die Fehlerhaftigkeit hervorrufen. Warum dies bundesweit so ist? Weil es zentrale, bundeseinheitliche Richtlinien gibt.

Anstatt sich auf diese Hetzseiten zu berufen, …

Ich finde nicht, dass das Hetzseiten sind. Es sind Seiten, die
Menschen in Not und hoffnungsloser Lage Mut machen, das
Selbstgefühl aufbauen und konkret vor Behördenwillkür helfen.

Du findest wahrscheinlich auch, dass diese Beschreibung auf dich zutrifft… Tacheles behauptet, die Kosten für Warmwasserbereitung sei gar nicht in der Regelleistung enthalten. Das BSG sieht das anders - was ist deine Erklärung dafür?

sollte man mal schauen, was das BSG dazu sagt:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

Das Bundessozialgericht sagt also, dass im Regelsatz maximal
6,22 für die Aufbereitung von wW enthalten sind. Das ist doch
immerhin interessant.

Und lehrreich noch dazu! Die 6,22 EUR beziehen sich aber auf den damaligen Leistungssatz - das muss stetig angeglichen werden!

Viele Grüße!

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Hallo

Wie ich schon einmal schrieb, sind es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die überhaupt die Fehlerhaftigkeit hervorrufen.
Warum dies bundesweit so ist? Weil es zentrale, bundeseinheitliche Richtlinien gibt.

Ja, genau, dieser Eindruck entsteht: dass es zentrale, bundeseinheitliche Richtlinien gibt, die auf fehlerhafter Rechtsauffassung beruhen.

Tacheles behauptet, die Kosten für Warmwasserbereitung sei gar nicht in der Regelleistung enthalten. Das BSG sieht das anders - was ist deine Erklärung dafür?

Du kannst jetzt nicht von mir verlangen, dass ich jetzt diese seitenlangen Erklärungen durchlese, wie sich nach Auffassung des Gerichtes die Regelsätze zusammensetzen könnten.

Die 6,22 EUR beziehen sich aber auf den damaligen Leistungssatz - das muss stetig angeglichen werden!

Nun gut, da der Leistungssatz seit 2008 ja enorm angestiegen ist, macht das sicherlich einen Unterschied von mindestens 10 Cent aus!

Viele Grüße

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Hallo,

Ja, genau, dieser Eindruck entsteht: dass es zentrale,
bundeseinheitliche Richtlinien gibt, die auf fehlerhafter
Rechtsauffassung beruhen.

Und warum redest du von ,merkwürdigen Dingen", bei denen man ,Zweifel bekommt"?

Tacheles behauptet, die Kosten für Warmwasserbereitung sei gar nicht in der Regelleistung enthalten. Das BSG sieht das anders - was ist deine Erklärung dafür?

Du kannst jetzt nicht von mir verlangen, dass ich jetzt diese
seitenlangen Erklärungen durchlese, wie sich nach Auffassung
des Gerichtes die Regelsätze zusammensetzen könnten.

Du musst ja auch nicht die Erklärung durchlesen - du solltest einfach nur registrieren, dass das Bundessozialgericht eine andere Auffassung hat, als die Hetzmaschinerie von Tacheles. Wer von denen ist denn nun vertrauenswürdiger? Aber vielleicht ist das BSG ja auch von den Illuminaten unterwandert!?

Die 6,22 EUR beziehen sich aber auf den damaligen Leistungssatz - das muss stetig angeglichen werden!

Nun gut, da der Leistungssatz seit 2008 ja enorm angestiegen
ist, macht das sicherlich einen Unterschied von mindestens 10
Cent aus!

Eine sehr gute Schätzung! Zur Zeit sind es 6,33 EUR, also 11 Cent mehr. Hierbei gibt es aber von ARGE zu ARGE unterschiedliche Berechnungsmodelle, die zu unterschiedlichen aktuellen Werten führen. Erst ab 07/09 gibt es zentrale Vorgaben für die Pauschalentnahmen. Und diese sind nicht korrekt an dem BSG-Wert hochgerechnet, so dass hier wieder erst durch Klagen eine Korrektur auf die aktuelle Rechtsprechung erfolgen kann. Tacheles wittert hier vielleicht wieder eine Weltverschwörung - ich führe es auf die komplizierte Gesetzgebung und die nicht weniger komplizierte Rechtsprechung zurück.

Viele Grüße!

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