Hallo
Dann kann er eine Wohnung suchen und muss auch nachweisen,
dass er im geforderten Umfang gesucht hat…
Wenn er keine Wohnung findet, muss er nachweisen, dass es auch keine solche Wohnung gibt.
Der muss nachweisen, dass es keine gibt? Der muss nachweisen, dass er keine kriegen kann. Immerhin muss die Wohnung frei und bezugsfertig sein, und den Rahmen der Bemühungen, die von ihm verlangt werden, kann er sich auch vorher abstecken lassen.
Erst dann wird weiterhin die volle Miete anerkannt.
Das kann allerdings sein, es wäre aber rechtswidrig.
Jetzt weiß ich auch, woher deine Verschwörungstheorien sind…
Das sind keine Verschwörungstheorien. Bei Tacheles haben die einen bundesweiten Überblick, wie die Sachen so gehandhabt werden.
Es passieren ja öfters merkwürdige Dinge, wo man denken würde, da ist ein Sachbearbeiter, der keine Ahnung hat, aber wenn genau diese Dinge gehäuft bundesweit bei vielen anderen Sachbearbeitern auch passieren, bekommt man da Zweifel.
Anstatt sich auf diese Hetzseiten zu berufen, …
Ich finde nicht, dass das Hetzseiten sind. Es sind Seiten, die Menschen in Not und hoffnungsloser Lage Mut machen, das Selbstgefühl aufbauen und konkret vor Behördenwillkür helfen.
sollte man mal schauen, was das BSG dazu sagt:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
Das Bundessozialgericht sagt also, dass im Regelsatz maximal 6,22 für die Aufbereitung von wW enthalten sind. Das ist doch immerhin interessant.
Viele Grüße