Wenn eine Firma für das Jahr 2007 Zahlungen für Leistungsempfänger nach 13b bezahlen muss, kann doch irgendetwas nicht stimmen.
Nach 13b ist die Firma doch frei gestellt ?!?
Wenn eine Firma für das Jahr 2007 Zahlungen für Leistungsempfänger nach 13b bezahlen muss, kann doch irgendetwas nicht stimmen.
Nach 13b ist die Firma doch frei gestellt ?!?
Du meinst Leistungserbringer?
Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Krokodil?
Antwort: Das eine Bein ist länger!
Soll heissen: ich vesteh kein Wort.
Wer soll an wen warum was nachzahlen???
Und wer soll wegen § 13b (UStG ist gemeint, denk ich mal, es gibt da noch so ein oder zwei andere Gesetze) von was befreit sein?
Ich meine es folgendermaßen :
Die Firma beschäftigt einen Nachunternehmer, der an die Firma die Rchnungen nach 13b schreibt. Die Firma schreibt selber Rechnungen an den eigenen Auftraggeber in selber Form.
Ist es dann richtig, daß die Firma für die Rechnung des Nachunternehmers Steuern bezahlen muss ?
Dann hat die Firma das Prinzip der Freistellungsbescheinigung wohl nicht richtig verstanden ?!?
Umsatzsteuerlich ist es so, dass man „für die Firma“ des Nachunternehmers die Umsatzsteuer auf dessen Leistungen abführen muss, man erhält diese jedoch wieder als Vorsteuer. Die Beträge heben sich gegenseitig auf, so dass eigentlich nichts zu zahlen ist.
Gru´ß
Jörg
P.S. Die Freistellungsbescheinigung ist eigentlich was anderes. Sie wird zwar auch für diese 13b-GEschichte mißbraucht, eigentlich ist diese aber für §48b EStG gedacht. Mal danach googeln.
Gruß
Jörg