§13b UStG

Hallo,

wenn ein Generalunternehmer einen Auftrag für eine Baustelle/Vorhaben bekommt und mehrere Subunternehmer beschäftigt, wie sehen dann die Rechnungen zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer aus bzgl. der USt?(Beide sollen natürlich Bautätigkeitgen ausführen)

Wenn es geht auch eine Gesetzesgrundlage?

gruß

wenn ein Generalunternehmer einen Auftrag für eine
Baustelle/Vorhaben bekommt und mehrere Subunternehmer
beschäftigt, wie sehen dann die Rechnungen zwischen
Generalunternehmer und Subunternehmer aus bzgl. der USt?(Beide
sollen natürlich Bautätigkeiten ausführen)

Wenn es geht auch eine Gesetzesgrundlage?

Ist das nicht schon im § 13 b UStG geregelt?

Oder zielt die Frage eher auf die Rechnungsgestaltung ab (siehe § 14 UStG)? Bei Anwendbarkeit des § 13 b UStG: Hinweis aufnehmen, der sich auf § 13 b UStG bezieht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald