§13b UStG bei Lieferung?

Hi,
Ein U in Deutschland erhält eine Sonstigeleistung von einem U in EU-Gebiet,Leistungsempfänger in Deutschland ist der Steuerschuldner; §13b UStG.
Wie ist das bei einer Lieferung?
Nach §3d UStG ist ort der Lieferung in Deutschland, also
der Leistungsempfäner ist wieder der St.Schuldner und damit ist wieder §13b im Spiel, oder sehe ich das falsch?

Servus,

nein, § 13b UStG gibt für innergemeinschaftlichen Erwerb nichts her. Das ist ein eigener Tatbestand und läuft über § 1 Abs 1 Nr. 5 iVm § 1a UStG, Steuerschuldnerschaft des Erwerbers gem. § 13a Abs 1 Nr. 2 UStG.

Schöne Grüße

MM

Danke für deine Antwort,
ok der Steuerschuldner ist also nach §13a Nr. 2
die Leistungsempfänger d.h. die Steuer wird bei der Voranmeldung berücksichtigt und gleichzeitig als VSt. abgezogen?
Und in welche konten wird alles gebucht?

Servus,

Und in welche Konten wird alles gebucht?

Falls es sich um Wareneingang handelt, und der Aufwand für die empfangene Lieferung nicht in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gehört:

Im SKR 04:

Betrag per 5420 an Kreditor bei 7% USt/Vorsteuer
Betrag per 5425 an Kreditor bei 19% USt/Vorsteuer

Im SKR 03:

Betrag per 3420 an Kreditor bei 7% USt/Vorsteuer
Betrag per 3425 an Kreditor bei 19% USt/Vorsteuer

Die Steuerbuchungen besorgt das Programm.

Vorsicht: Es gibt FiBu-Anwendungen, die sich an die DATEV-SKR anlehnen, aber die Konten nicht mit den gleichen USt-Funktionen belegen. Es muß sichergestellt sein, daß das angesprochene Konto die benötigte USt-/Vorsteuerfunktion hat.

Schöne Grüße

MM