§13b UStG - EU

Hallo,
wie verhält es sich wenn Unternehmer A (in Deutschland ansässig) an Unternehmer B (in Italien ansässig) eine Rechnung schreibt - mit Hinweis §13b UStG Auftraggeber ist Schuldner der USt.
Unternehmer A hat die Leistung auch in Italien erbracht.

Wie wird solch eine Rechnung gebucht?

Lieben Dank!!

Servus,

großes Fragezeichen hierzu:

Ist der Ort der Leistung gem. §3a UStG eindeutig geklärt?

Wenn ja: Das Erlöskonto heißt dann „Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen“,
für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Im SKR 04 (DATEV) hat es die Hausnummer 4336 - man muss grundsätzlich Obacht geben, dass es die richtigen Funktionen hat und nicht irgendwann von einem lieben Kollegen zurechtgeschraubt worden ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo Enno,

das ist gar hübsch. Könnte von Georg Friedrich Wilhelm Hegel stammen.

Wenn man denn einen Hinweis anbringen möchte, um beim Rechnungsempfänger von vornherein eindeutiges Verständnis zu gewährleisten, könnte man im Fall Italien auf „art. 17 Dpr. 633/72“ verweisen (Italiäner stehen auf Rechtsquellenverweise), oder im Gemeinschaftsgebiet generell auf die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG - letztere ist zwar geändert und ergänzt, aber in diesem Punkt nicht überholt.

Schöne Grüße

MM

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Ergänzend zur Antwort von Aprilfisch:

Die Rechtsfolge tritt auch ohne den Hinweis ein. Außerdem ist der Italienber nicht nach § 13b Schulder der Umsatzsteuer, sondern nach der dem 13b entsprechenden Vorschrift des italienischen Umsatzsteuerrechtes. Damit ist der Hinweis, falsch, richtig und irrelavnt zu gleich :slight_smile: