§13b UStG, Reverse Charge Verfahren, wie buchen

Hallo,
ich habe Wertstoffe (Metall-Schrott) an eine Recyclingfirma verkauft. Auf der Rechnung/Gutschrift steht der Hinweis: „§13b UStG - Reverse Charge Verfahren“ Nun hab ich es mal gegoogelt und herausgefunden, dass der Leistungsempfänger die Steuerschuld erhält. Was mir nicht klar ist, wer empfängt denn hier die Leistung? Der Händler der den Schrott erhält oder ich, der die Bezahlung dafür bekommt? Da ich mit UST-Ausweisung und EÜR abrechne bzw. versteuere, muß ich von diesen Einnahmen die UST herausrechnen und an das FA abführen, obwohl diese nicht auf dem Beleg steht? Meine Buchhaltung mach ich mit Lexware Buchhalter, SKR 03, und da gibt es da Konto 8337 „Erlöse nach §13b UStG“. Reicht es aus, wenn ich dann Kasse an 8337 buche oder muss ich noch eine andere Buchung zusätzlich machen?
Für eine klare + detailierte Erklärung wäre ich sehr dankbar.
Gruss
Die Tante

Hallo, liebe Tante.

Das Reverse-Charge-Verfahren beinhaltet, dass Du allein alle umsatzsteuerlich relevanten Buchungen vornehmen musst. Also - auch ohne explizit ausgewiesenen Betrag - 19% Vorsteuer in Anspruch nehmen darfst, aber gleichzeitig auch die 19% MwSt auf den Nettoerlös abführen musst, was sonst der Schrottie getan hätte.

Mit Lexware kenne ich mich nicht mehr aus. Vermute jedoch, dass im Zusammenhang mit dem von Dir, lieber Tante, erwähnten Erlöskonto ein Umsatzsteuerkennzeichen verwendet werden kann,welches - ähnlich wie beim innergemeinschaftlichen Erwerb - automatisch VSt und MwSt zusammen mit dem Nettobetrag mitbucht. Dieses Kennzeichen sollte in den Stammdaten USt enthalten sowie über den MatchCode zu selektieren sein.

Ich hoffe die Ausführungen waren verständlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen, woho

Hallo woho,
danke für die schnelle Antwort. Also das heisst für mich dann folgendes:
ich verkaufe meinen Schrott an die Firma X und bekomme sofort € 150,00 bar ausbezahlt. Auf meiner Anlieferrechnung steht der Hinweis auf RCV §13b UStG.
Ich buche also nun: Kasse an Erlöse nach §13b UStG = 150,00 - Richtig?

Die Firma X die den Schrott von mir gekauft und mich bar bezahlt hat, bucht dann wie folgt:
Schrotteingang an Kasse = 150,00 und dann den errechneten Steuerbetrag von
28,50 € =
abz. VSt. §13b UStG 19% an USt. §13b UStG 19% - Richtig?

Oh je, komplizierter geht es wirklich net mehr oder?

Für ein kurzes Richtig oder entsprechende Korrektur wäre ich dankbar.

MFG
die Tante

N I C H T richtig.

Der Schrotthändler bucht netto.

D U bist für die USt verantwortlich und mußt alo die MwSt abführen. Gleichzeitig kannst DU den VSt-Abzug (anstelle des Schrotties) in Anspruch nehmen.

AAAHHH jetzt ja.

Jetzt ist der Groschen gefallen.

Viiieeelllen Dank für die Hilfe.

Werde gleich meine fehlenden Buchungen nachholen. :smile:

Schönen Sonntag noch.

LG
die Tante

Nach meiner Auffassung bist du Liefernder, Leistungsempfänger ist der Schrottändler. Du müsstest den Umsatz in kz 60 ust voranmeldung melden,Er ist Steuerschuldner sofern es sich um einen Umsatz zwischen zwei Unternehmen handelt, und diese Gegenstände in Anlage 3 Liste der Gegenstände i.S. des §13b Abs. 2 Nr.7 enthalten sind.

Der Schrotthändler ist Leistungsempfänger und Du Liefernder. Wenn es sich um eine 13b Umsatz handelt
(also beide sind Unternehmer und ein Umsatz lt.
Anlage 3 i.S. §13b liegt vor) würde die Steuerschuld auf den Leistungsepfänger übergehen(Schrotthändler)
welcher meist eine Gutschrift ausstellt mit dem Vermerk nach 13b.
Du müsstest dan deinen Umsatz in KZ 60 UST Voranmeldung melden.