13jährige will tanzen

Hallo,

Die 13jährige Tochter meines Freundes will mal mit mir tanzen gehen. Ich bin in sachen Jugendschutz nicht sehr bewandert.
Wo dürfen wir denn hin und wie lange?

Ich dachte vielleicht an eine „Barfuss und rauchfrei“ veranstaltung wo es -glaub ich- auch keinen Alk gibt. Geht das?
Oder wo können wir hin wo es uns beiden Spass macht? Ich möchte eh nicht in einen Techno Tempel, aber eben auch nicht zum Disco-fox event.

Der leibliche Vater könnte ggf auch mitkommen, falls das nötig ist.

Gruss
M.

Hallo,
geh mit der Kleinen in die Kirche, dort soll es auch Kinderschubsen geben.
Ansonsten: Dein Vorhaben in Ehren. Aber Du kommst schneller in Teufels Küche, als Dir lieb sein kann! Sei da vorsichtig!!!
LG

Hallo mopedhexle,

Die 13jährige Tochter meines Freundes will mal mit mir tanzen
gehen. Ich bin in sachen Jugendschutz nicht sehr bewandert.
Wo dürfen wir denn hin und wie lange?

gibt es bei euch eine Kinder-/Jugenddisco? Die sind oft schon ab zwölf, dreizehn Jahren und finden am frühen Abend statt. Die Musik scheint da auch nicht zu „kindisch“ zu sein, Alkohol und Rauchen sind da sowieso tabu.

Ansonsten: Wie wäre es damit, mit ihr auf ein Volksfest zu gehen?
Da wird auch nicht nur Blaskapellen-Musik gespielt :wink: Solange an sie kein Alkohol ausgeschenkt wird… und Nichtraucherzelte gibt’s auch.

Alleine dürfte sie in dem Alter bis 22 Uhr unterwegs sein, in Begleitung von Erwachsenen gilt keine Beschränkung.

Viele Grüße,
Nina

Hallo

gibt es bei euch eine Kinder-/Jugenddisco?

Da kann aber doch die Mutter nicht mitgehen!

… in Begleitung von Erwachsenen …

… eines erziehungsberechtigten Erwachsenen …

Viele Grüße

Hallo Simsy Mone,

gibt es bei euch eine Kinder-/Jugenddisco?

Da kann aber doch die Mutter nicht mitgehen!

teilweise, je nach Veranstalter, ist das möglich (stand hier zumindest schon so im Gemeindeblatt für die örtliche Jugenddisco). Muss sie natürlich nachfragen, ob das bei ihr konkret auch so ist.

… in Begleitung von Erwachsenen …

… eines erziehungsberechtigten Erwachsenen …

Da hast du natürlich Recht - Danke für die Korrektur, das hatte ich in der Eile vergessen!

Viele Grüße
Nina

Hast Du auch ein Alter.

Präzisierung
Hallo,

Also wir wollen tanzen. Am Wochenende, abends aber nicht unbedingt nachts, denn ab 22Uhr bin ich auch müde weil um 5 Uhr immer der Wecker klingelt.
Wir wollen keinen Techno Rauch schuppen. Wir wollen gemeinsam da hin!
Ich will kein Volksfest und auch nicht unbedingt Discofox (da hat die kleine nix von wenn ich mit grünem Gesicht in der Ecke stehe).
Open air kommt auch nicht in Frage.

Ich gehe selbst äusserst selten in die Disco. Das letzte Mal war letztes Jahr eine Ü30 veranstaltung (Auahaua…wie schlecht). Deshalb weiss ich auch nicht nach was ich kucken muss wenn ich was suche…
In Tübingen gab es mal im Soziokulturellen Zentrum die Barfuss und Rauchfrei Veranstaltungen, da könnte ich mich umhören ob es das noch gibt.

Darf das Kind also mit mir bis 22 Uhr fort? Oder darf es das wenn Papa mitkommt? Wo ist das Limit für Papa und Kind?
Wo dürfen wir nicht hin?
Ändert sich viel wenn sie 14 wird?
Gilt das Rauchverbot eigentlich nicht mehr? In dem Ü30 Dingens war es nämlich so verqualmt das will ich selbst nicht haben.

Ich bin übrigens 39, Papa 42, das Mädel ist am Pubertätsbeginn und noch ziemlich kindlich…wie gesagt wir wollen TANZEN.

Grüsse
M.

Hallo

Darf das Kind also mit mir bis 22 Uhr fort? Oder darf es das
wenn Papa mitkommt? Wo ist das Limit für Papa und Kind?

Es gibt weder für Papa + Kind noch für dich + Kind überhaupt ein gesetzliches Zeitlimit, so lange ihr nur zusammen auf der „Tanzveranstaltung“ (O-Ton JSchG) seid. Und für dich ist es wichtig, im Zweifelsfall nachzuweisen, dass du vom Papa für diesen Abend zur „Erziehungsbeauftragten“ bestimmt wurdest:

„§ 2 Prüfungs- und Nachweispflicht
(1) Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.“

Wo dürfen wir nicht hin?

In Nachtclubs und ähnliches.

Ändert sich viel wenn sie 14 wird?

Was ist schon „viel“? Am besten im Jugendschutzgesetz nachlesen. Eine wesentliche Altersgrenze ist dort aber eher 16.

Gilt das Rauchverbot eigentlich nicht mehr?

Kann man so nicht beantworten, denn das Rauchverbot ist länderspezifisch geregelt.

Gruß
smalbop

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Hallo!

… in Begleitung von Erwachsenen …

… eines erziehungsberechtigten Erwachsenen …

Das ist falsch! Man unterscheidet zwischen personensorgeberechtigen (das sind die von dir oben genannten) und erziehungsbeauftragten. Wenn der Papa der Stiefmama das genehmigt (schriftlich, im Jugendmund heißt das auch „Muttizettel“), dann kann sie mit dem Kind hingehen, wo sie will (bzw. was ihr das JuSchG erlaubt), auch zu einer normalen „Tanzveranstaltung“, also in eine Disco.

Grüße!

Hallo!

Eventuell wäre es auch sinnvoll, gleich in eine Tanzschule zu gehen. Dort finden relativ regelmäßig „Tanzabende“ statt, bei denen natürlich nicht nur Discofox dargeboten wird. Außerdem lernt das Kind andere junge Leute kennen, bewegt sich in einem relativ geschlossenen und ‚überwachten‘ Umfeld und lernt auch noch was dabei. Und mit 13 ist man dafür wahrlich nicht zu jung.

Ansonsten bieten in unsere Breitengraden auch die Jugendweihevereinigungen solche Tanzabende für Jugendliche an. Aber ob es das bei euch gibt?!

Grüße!

Hi,

Danke, das hilft mir ja schon mal weiter.
Ich muss nur ganz doof fragten: Was genau ist ein Nachtklub und was genau nicht?

Standort ist Ba-Wü.

Und ist sie unter 14 nicht noch Kind? Hab ja auch gegoogelt, aber versteh mal einer solche Gesetzestexte *seufz*

Gruss
M.

1 Like

Hi,

ich habe so meine Probleme mit der Frage und auch den Antworten. Bei einem Kind von unseren Freunden würde ich dieser Bitte nicht nachkommen und sagen, dass sich das jeweilige Kind an Alterskollegen wenden soll oder mit seinen Eltern losziehen muss. Ausnahme wäre wenn man zusammen mit den Eltern auf eine Veranstaltung gehet (Festzelt, Feier, etc.) und das Kind dann ein zwei Tänze mit mir machen würde.

Anders würde es sich vielleicht bei meiner Nichte verhalten wobei ich da nicht vorher im Forum fragen würde.

Ich sehe den möglichen Zwiespalt aber wie schon gesagt habe ich mit der Thematik so mein Problem. Nicht alles was Kinder gerne hätten ist „sinnvoll“ zumindest für Erwachsene nicht und wenn du der Bitte unbedingt nachkommen möchtest, dann geht zusammen mit den Eltern/Vater los und macht euch so einen schönen Abend. Gerade jetzt im Sommer werden Kinderdiscos, etc. an vielen Orten veranstaltet und in größeren Städten gibt es meist eine Ferienkalender mit diversen Angeboten rund um die Urlaubszeit.

Viele Grüße
Me

Hallo,

schau doch mal unter dem Veranstaltungskalender Deiner Region nach - viele kleine Bands treten da jetzt in den Sommerwochen auf und normal kann man dann auch einfach dazu tanzen. Wir haben hier zum Teil sehr schöne Veranstaltungen in Weingütern oder auch als Programmpunkt zu Kerbfetsen, Weinfesten etc. - da gibt es was kleines zu Essen und zu Trinken und die Darsteller und Bands können sich auch sehen lassen.

Zeitliche EInschränkungen kenne ich in Begleitung Erwachsener da nicht. Zumindest wird da nicht gefragt, wenn es sich um ganz normale Veranstaltungen handelt - in eine Disco würde man zwar Dich aber das Mädchen vermutlich nicht rein lassen, da sie noch nicht das Zielpublikum ist.

Gruß,
Alexandra

Hallo MeToo,

ich habe so meine Probleme mit der Frage und auch den
Antworten. Bei einem Kind von unseren Freunden würde ich
dieser Bitte nicht nachkommen und sagen, dass sich das
jeweilige Kind an Alterskollegen wenden soll oder mit seinen
Eltern losziehen muss. Ausnahme wäre wenn man zusammen mit den
Eltern auf eine Veranstaltung gehet (Festzelt, Feier, etc.)
und das Kind dann ein zwei Tänze mit mir machen würde.

sie ist aber die Freundin (also wohl: Freundin im Sinne von Partnerin) des Vaters des Mädchens, er würde auch ggf. mitkommen.
Wo ist da das Problem? Sie scheint fest zur Familie zu gehören, sonst käme so eine Frage wohl kaum.

(Keine Kritik an dir, sondern ich verstehe deine Sichtweise nicht so ganz.)

Nicht alles was Kinder
gerne hätten ist „sinnvoll“ zumindest für Erwachsene nicht

Das ist klar. Und ich bin beileibe niemand, der a) Kindern alles mögliche erlauben würde oder b) ein Partygänger ist (ich war in meinem ganzen Leben evl. zwei Mal in einer Disco oder anderweitig tanzen, mit macht Ausgehen in der Form keinen Spaß).
Aber damit, dass jemand einer 13jährigen aus der Familie tanzen geht (nicht sich betrinken, nicht rauchen, nicht sonstwie lange (sie schrieb, dass auch ihr 22 Uhr zu lange wäre), sondern einfach nur abends tanzen) hätte ich kein Problem. Ich wüsste nicht, was hieran problematischer sein sollte als z.B. ein Besuch des Spaßbades (fändest du das auch problematisch?) o.ä.

Viele Grüße,
Nina

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…Schon mal die hiesige Schaffahrt bemüht - da gibts auch erstklassige Veranstaltungen auf dem Schiff mit Musik und Tanz - für alle was dabei.

Ansonsten bieten auch die Radiosender so Aktionen an.

Hallo,

Ich versteh gar nicht was so schwierig ist???

Mein Partner hat eine Tochter die ist 13. Neulich haben wir mal zusammen in der Küche gewerkelt und dann lief im Radio Waka waka. Sie bat laut stellen zu dürfen und da ich im eigenen Haus wohne hab ich ordentlich aufgedreht und wir sind durch die Küche gehottet.
Dann fragte sie mich ob ich nicht mal Lust hätte mit ihr tanzen zu gehen.
Ich meinte ich müsse mich erst einmal erkundigen was sie in ihrem Alter überhaupt darf und dann wo wir hin gehen könnten, lust hab ich aber schon drauf.

Daraus entstand die Frage und ich wunder mich mächtig warum das so komplikativ wird…

In so einem Gesetzestext steht was drin, dass bis 14j man Kind ist, dann jugendlicher. Und ich finde Angaben dazu was ein Jugendlicher alleine darf und was nicht.
Klar ist mir aber noch nicht alles…v.a. nicht bezogen auf ein Kind.

Leider wohnen wir auch SEHR auf dem Land, da sind Tübingen, Balingen oder Rottweil schon das grösstmögliche an Kulturmetropolen *seufz*

Tanzen ist vielleicht auch unklar ausgedrückt. Es geht nicht um Pasodoble und WienerWalzer, auch nicht um Disco Fox, sondern um „sich rhythmisch zu Musik bewegen wie es einem gerade beliebt“.

Aber ich glaub ich vertröste sie am besten auf die Hochzeit von Freunden im August und hoffe dass es da Musik gibt (ist aber im hohen Norden und ich befürchte Disco-fox-runden *aaaaarghhh*)

Grüsse
M.

1 Like

Hi,

Kleine Bands hatten wir schon öfter mal auf Motorradtreffen…aber die spielten alle so altes Zeug…und ich hatte meine Luftgitarre aus Schulzeiten nicht dabei *grins*

Vielleicht hör ich mich mal unter den Afrikanern um. Die haben immer schöne Partys mit klasse Musik und vielen Kindern dabei.

  • in eine Disco würde man

zwar Dich aber das Mädchen vermutlich nicht rein lassen, da
sie noch nicht das Zielpublikum ist.

Glaub ich kaum, sie ist zwar noch richtig Kind im Wesen, aber dank riesenhaftem Papa ist sie so gross wie ich (und dank Gluckenmama sogar etwas runder). Und wenn ich denk in welchen Discos ich mit 14 war…

Grüsse
M.

Hi,

jetzt hab ich mich wohl miss- und/oder unverständlich ausgedrückt aber genau das meinte ich:

……
Aber ich glaub ich vertröste sie am besten auf die Hochzeit von Freunden im August und hoffe dass es da Musik gibt (ist aber im hohen Norden und ich befürchte Disco-fox-runden *aaaaarghhh*)

Ich hätte halt auf eine Gelegenheit gewartet als etwas zu konstruieren bei dem ich vorher im Netz fragen muss (was vielleicht auch an meiner Bequemlichkeit liegen könnte :wink:

Viele Grüße
Me

Hallo

Ich muss nur ganz doof fragten: Was genau ist ein Nachtklub
und was genau nicht?

Naja, der Gesetzgeber denkt hier an Etablissements, bei denen das sittliche Wohl der Kinder auf dem Spiel steht…Oben-ohne, Lapdance, Striptease und so. Aber ich glaube, das hast du eher nicht im Blick.

Standort ist Ba-Wü.

Bezüglich des Rauchens gilt das Landesnichtraucherschutzgesetz:

"§ 7 Rauchfreiheit in Gaststätten

(1) In Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist und den Vorschriften des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3419) unterliegt. Satz 1 gilt nicht für Bier-, Wein- und Festzelte sowie die Außengastronomie und die im Reisegewerbe betriebenen Gaststätten.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen zulässig, wenn und so weit diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind und die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Satz 1 gilt nicht für Diskotheken."

Diskotheken, in denen man sich zumindest ein Glas Mineralwasser bestellen kann (ich kenne keine anderen), haben also diese Freiheit nicht , Raucher-Nebenräume einzurichten.

Und ist sie unter 14 nicht noch Kind? Hab ja auch gegoogelt,
aber versteh mal einer solche Gesetzestexte *seufz*

Na, ist doch recht eindeutig:

"§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

  1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
    […]"

und

"§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden."

Wobei sich das Jugendschutzgesetz sowieso primär an die Wirte wendet und nicht an die Eltern. Sind die dabei, gelten die Verbote ja nicht!

Gruß
smalbop

Danke
Hi,

Vielen Dank für Deine Ausführungen!
Ich weiss zwar noch nicht wo wir hin können (NAchteil des Landlebens), aber schon wo wir nicht hinwollen und was wir dürfen.

Grüsse
M.