14 Tägige Kündigungsfrist in der Probezeit?

Guten Tag!

Wenn ein Arbeitnehmer in der Probezeit kündigt, welche Frist muß er einhalten? Ist es möglich von heut auf morgen zu kündigen, oder muß sich der Arbeitnehmer an die 14 tägige Frist halten, die im Arbeitsvertrag steht?

Hallo,

aber ja, in der Regel muss er sich daran halten, darum steht es ja in dem Vertrag drin. (Eine Ausnahme kann sein wenn der AG den AN bedroht, schlägt und misshandelt oder der AG und der AN einigen sich auf einen Aufhebungsvertrag). Einfach nicht mehr kommen geht nicht.

Gruss
Brombär

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oder muß sich der Arbeitnehmer an die 14 tägige
Frist halten, die im Arbeitsvertrag steht?

Nein, so ein Arbeitsvertrag ist, wenn einer der Vertragsparteien eine Diagonalflatulenz zu entweichen sich weigert, selbstverstanzloch das Papier nicht wert, auf das er gedruckt ist - noch besser, wenn der Vertrag nur mündlich gescholzen wurde „wasinteressiertmichmeingeschwätzvongestern“, dann kann man sogar rückwirkend kündigen und alles kaputtschlagen, was man vorher gebaut hat …