14-tägiges besuchsrecht für vater

bislang habe ich auf dieses besuchsrecht verzichtet und meinem geschiedenen ehemann freigestellt, dass er unseren sohn (7) jederzeit anrufen und sehen kann, wann er es möchte.

davon hat er jedoch sehr selten gebrauch gemacht, so ca. einmal im monat hat er ihn von der schule abgeholt und abends wiedergebracht. geschlafen hat er nur ganz selten dort.

mir ist dies auch ganz recht und mein sohnemann fragt auch mittlerweile gar nicht mehr nach seinem vater.

wir leben seit 1 jahr mit einem neuen partner zusammen und das kind mag diesen auch sehr gerne.

da mein geschiedener sehr unzuverlässig ist und mir z.b. unser kind heute nach dem mittagessen wiederbringen wollte (jetzt ist es 16.30) und nicht bescheid gibt und mal anruft und auf sms meinerseits nicht reagiert. möchte ich nun einige konsequenzen ziehen.
dies ist nicht alles, wenn das kind mal bei ihm schlief nahm er es mit in die kneipe, mein ex hat ein alkoholproblem und fährt dann aber noch auto!

ich würde nun doch gerne auf dieses 14-tägige besuchsrecht zurückkommen, ich denke mal, dass da zeiten und termine festgelegt werden, nach denen man sich zu richten hat, oder?

wie verhält sich das bei vätersn, die im schichtdienst arbeiten und das auch am wochenende?
nach welchen kriterien werden die besuchstage festgelegt und wer entscheidet, ob die auch über nacht gehen?

ich danke im voraus für viele ratschläge!!

Hallo Michi,

du hast diese Frage vor einigen Wochen bereits angesprochen und hattest dann eine Idee…ich zitiere dich der Einfachheit halber mal :
"ich möchte ihm wenigstens eine chance geben und ich werde ihn halt mal kontrollieren. sollte das kind in der kneipe sein, werde ich es mitnehmen, das jugendamt einschalten und er bekommt ihn nicht mehr über nacht.
was haltet ihr davon ? "

Du hast auch mehrere Antworten diesbezüglich bekommen…deshalb jetzt meine Frage an dich : Warst du inzwischen beim Jugendamt oder hast telefonisch Kontakt aufgenommen ?
Und…hast du die Besuche mal kontrolliert ?
War er wieder in der Kneipe mit eurem Sohn ?
Hast du noch einmal mit dem Vater gesprochen ?

mir ist dies auch ganz recht und mein sohnemann fragt auch
mittlerweile gar nicht mehr nach seinem vater.

Das ist, denke ich, ein ganz entscheidender Punkt.
Die Frage ist allerdings, warum fragt er nicht mehr nach seinem Vater ? Wie geht es deinem Sohn dabei ?
Frisst er wohlmöglich gerade alles in sich hinein ?

wir leben seit 1 jahr mit einem neuen partner zusammen und das
kind mag diesen auch sehr gerne.

Das ist sehr schön…und auch gut und wichtig vor allem für dich, aber eben auch sehr für deinen Sohn.
Nur ersetzt das in der Tat nicht den leiblichen Vater, jedenfalls nicht dann, wenn ein Kind bei der Trennung schon älter war und Kontakt zu seinem Vater hat/hatte.

da mein geschiedener sehr unzuverlässig ist und mir z.b. unser
kind heute nach dem mittagessen wiederbringen wollte (jetzt
ist es 16.30) und nicht bescheid gibt und mal anruft und auf
sms meinerseits nicht reagiert. möchte ich nun einige
konsequenzen ziehen.

Richtig und vernünftig !
Er muß die vereinbarten Zeiten einhalten !
Inzwischen wirst du ihn ja gesprochen haben…was sagt er zu der Verspätung ?

ich würde nun doch gerne auf dieses 14-tägige besuchsrecht
zurückkommen, ich denke mal, dass da zeiten und termine
festgelegt werden, nach denen man sich zu richten hat, oder?

Ja allerdings…und an diese Zeiten müßt ihr euch alle halten.

wie verhält sich das bei vätersn, die im schichtdienst
arbeiten und das auch am wochenende?

Schichtdienst bedeutet doch, abwechselnd zu arbeiten…dann müßt ihr die Besuchstermine dem Job anpassen. Aber das dürfte doch kein Problem sein ?! Er wird ja nicht jedes Wochenende arbeiten, oder ?

nach welchen kriterien werden die besuchstage festgelegt und
wer entscheidet, ob die auch über nacht gehen?

Du solltest dich unbedingt mit dem sozialen Dienst des Jugendamtes in Verbindung setzen…dann könnt ihr mit Hilfe des Jugendamtes diese Termine selber festlegen.
Erst wenn gar nichts mehr geht, wird dir der Gang zum Rechtsanwalt nicht mehr erspart bleiben…zu guter letzt würde dann das Familiengericht über die Besuchstermine entscheiden.

Aber das sollte wirklich das allerletzte sein, was du tust.
Geh bitte erst zum Jugendamt.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass das immer noch einfacher und ruhiger abgeht als wenn du sofort zum Anwalt maschierst…eine Verhandlung vor dem Familiengericht ist kein Zuckerschlecken.

Liebe Grüße…und Kopf hoch !
Vanessa

Hi ;Michi,auch ich habe auf Deine erste Anfrage geantwortet und möchte gerne wissen was Du unternommen hast.

Ich ,als getrenntlebender Vater,muß auch ab und zu am Wochenende arbeiten.Ich sage dann kurz vorher bescheid.Während der Woche bringe ich meinen Sohn mehrfach ins Bett (das volle Programm).In dem Punkt klappt’s beiuns relativ reibungslos.
Ich denkees ist einfacher für alle Beteiligten,Zeiträume zu vereinbaren in dene das kind zurück sein sollte(z.B.gegen 6 Uhr).Auf den Punkt klappt eh meist nicht.
Es ist zwar traurig,daß dein Sohn siuch schon jetzt nicht mehr so richtig für seinen Vater interessiert,aber das macht die Sache in zukunft wahrscheinlich einfacher.

Schöne Grüße Andreas

Hab ich das richtig verstanden? Er fährt betrunken Auto und hat den Sohn dabei? Da frägst du noch,w as du tun sollst? Bei mir würde es das nur ein einziges Mal geben. Dann wäre das Kind weg. Schön und gut: Er braucht die Beziehung zu seinem Vater. Aber er braucht auch sein Leben und seine Gesundheit und die ist in höchstem Maße gefährdet, wenn er bei einem Betrunkenen im Auto sitzt.
Gisela

dass auch dein ( geschiedener ) mann alkoholabhängig ist, und zudem noch auto fährt, wenn er getrunken hat. potenziert wird dieses leid dann noch durch aufkommende unzuverlässigkeit.

schade, echt.