14-tägiges Widerrufsrecht

Hallo,

nehmen wir einmal an, man bekommt per Post ein Werbeangebot, dass man von einem Fernsehanschluss zu einem neueren Anschluss wechseln könnte. Irgendwo auf der Werbekarte könnte auch kleingedruckt stehen, dass man dieses Angebot für mindestens 24 Monate abschließen muss.
Wenn jemand diese Karte nun zurückschickt und das Angebot annimmt, hat er dann ein 14tägiges Widerrufsrecht? Muss er in einem Bestätigungsschreiben darauf hingewiesen werden, dass er innerhalb von 14 Tagen seine Entscheidung widerrufen kann?

Über eure persönlichen Meinungen würde ich mich sehr freuen.

Gruß,
Booze

Hallo,

nehmen wir einmal an, man bekommt per Post ein Werbeangebot,
dass man von einem Fernsehanschluss zu einem neueren Anschluss
wechseln könnte. Irgendwo auf der Werbekarte könnte auch
kleingedruckt stehen, dass man dieses Angebot für mindestens
24 Monate abschließen muss.
Wenn jemand diese Karte nun zurückschickt und das Angebot
annimmt, hat er dann ein 14tägiges Widerrufsrecht? Muss er in
einem Bestätigungsschreiben darauf hingewiesen werden, dass er
innerhalb von 14 Tagen seine Entscheidung widerrufen kann?

Ja.

bei fehlendem Hinweis

Ja.

Das würde dann meiner Meinung nach bedeuten, dass bei fehlendem Hinweis immer noch Widerrufsmöglichkeit besteht.

Vielen Dank,
Booze

Hallo,

Ja.

Der Anschluss ist doch eine Dienstleistung, oder? Und wenn man diese Dienstleistung auch in Anspruch nimmt, erlischt dann nicht das Rückgaberecht?
Gruß
loderunner

Doch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Anschluss ist doch eine Dienstleistung, oder? Und wenn man
diese Dienstleistung auch in Anspruch nimmt, erlischt dann
nicht das Rückgaberecht?

Es war eigentlich nicht der Anschluss selbst gemeint, der ist schon lange vorhanden, sondern der Übertragungsstandard.

Gruß,
Booze