Wenn in einem Arbeitsvertrag eine 14tägige Kündigungsfrist vereinbart wurde,kann dann der Arbeitnehmer nach 8 Jahren mit dieser Frist kündigen?
Oder muß sich der AN an den § 622 BGB halten und muß mit einer 4 Wochenfrist kündigen?
BGB steht als übergeordnetes Gesetz über dem des
Arbeitsvertrages.
Somit verstößt die 14-tägige Kündigungsfrist dagegen.
Es gilt BGB.
Du weißt aber schon, daß das BGB selber Ausnahmen zulässt?
Auch wenn § 622 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 hier nicht zutrifft und viel dafür spricht, daß selbst eine tarifvertragliche Regelung nach § 622 Abs. 4 den AN ungebührend benachteiligen würde, erwarte ich von einer ehrenamtlichen Richterin etwas mehr als so eine platte undifferenzierte Aussage, die zumindest irreführend sein kann.