Hallo,
angenommen ein Anwalt würde wegen einer Anwaltshaftungsangelegenheit verklagt werden und würde und die 14-tägige Notfrist in der man seine Verteidigungsabsicht anzeigen will ablaufen lassen.
Wäre die Angelegenheit damit erlädigt und die Forderung könnte per Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden oder könnte auch nach der 14-tage Frisst reagiert werden?
Gruß
Darius