Liebes WWW Forum,
ich habe folgende Frage zu § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG.
- in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und -
Gibt es eine Übersicht über die Hinweise, die ggf. branchenabhängig auf eine Rechnung aufgedruckt werden müssen?
Mit § 14b Abs. 1 Satz 5 kann ich leider nichts anfangen.
Danke für Eure Hilfe und einen schönen Tag
Gruß D-T
Hallo
ich habe folgende Frage zu § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG.
„§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG“ verweist auf „§ 14b Abs. 1 Satz 5“ dieser wiederum auf „§13a und §13b des UStG“
Dort wird die Umkehrung der Steuerlast behandelt. Immer wenn einer der genannten Geschäftsvorfälle eintritt, wird die Steuerlast umgekehrt und dieses ist auf der Rechnung zu vermerken.
Gibt es eine Übersicht über die Hinweise, die ggf.
branchenabhängig auf eine Rechnung aufgedruckt werden müssen?
§13a, §13b UStG
MfG Frank