§ 14 UStG für EU Ausländer

Hallo zusammen,

§ 14 UStG regelt recht übersichtlich, was in einer Rechnung enthalten sein muss.

a) Wie heißt die entsprechende EU Richtlinie und wo (Link) kann man sie mal sehen?

b) Wenn man auf seiner Homepage Werbung macht, bekommt man Gutschriften.
Wie kann man eine z. B. in Luxemburg sitzende Firma dazu bringen, einem ordnungsgemäße Abrechnungen zu schicken?
Andere Firmen schaffen es schließlich auch.

Gruß JoKu

Hi joku,

in der Richtlinie, die bis 31.12.06 gültig war, fand man in Art. 22 Abs. 3 einen ausführlichen Katalog.

In der neuen Fassung sind es Art. 217 ff.

Hilft das?

Es grüßt

Berta

Hi joku,

in der Richtlinie, die bis 31.12.06 gültig war, fand man in
Art. 22 Abs. 3 einen ausführlichen Katalog.

In der neuen Fassung sind es Art. 217 ff.

Hilft das?

Hmm, wie heißt denn die Richtlinie und wo finde ich sie im www?

Schöne Grüße,
JoKu

das dürfte noch die alte Nummerierung sein, da sich aber rechtlich nichts geändert hat dürfte man trotzdem etwas damit anfangen können.

Richtlinie 77/388/EWG oder 6. EU-Richtlnie
http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1977/de_…

Gruß
Sven

Danke!
:smile:

Gruß
JoKu

Times they are a-changin’
Servus Joku,
Servus Sven,

das stimmt nicht mehr. Seit 01.01.2007 hat das Kind zu seinem dreißigsten Geburtstag einen neuen Namen bekommen und einige (eher redaktionelle) Änderungen erfahren. Es heißt jetzt 2006/112/EG und ist hier:

http://www.rechtliches.de/EU/info_MWStRL.html

Wobei die Verwendung des Begriffes „6. EG-Richtlininie“ sich ab 2007 zwar streng genommen auf etwas bezieht, das nicht mehr relevant ist, aber nach wie vor verstanden wird.

Schöne Grüße

MM