Teilweise Falsch…Übrigens §142 StGB = Unfallfl
Hallo Experten!
hab eine recht dringende Frage, Und zwar ist mir folgendes
passiert:
auf einem Reiterhof- Parkplatz
Hier liegt der springende Punkt, dazu kommme ich noch.
ist mir jemand in mein
parkendes Auto gefahren, und hat sich verflüchtigt.
Glücklicher Weise hat eine Zeugin sich das Kennzeichen gemerkt
und für mich notiert.
Hi schock
Du hast eine Zeugin, das ist sehr gut.
Erstatte Anzeige wegen Sachbeschädigung und Unfallflucht.
§303 StGB Sachbeschädigung.
„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.“
Das gilt auch auf Privatgelände *g*.
Sachbeschädigung ist zunächstmal echter Blödsinn, weil es sich dabei um eine Vorsatztat handeln müßte, d.h. der Unfallverursacher müßte mit Absicht das Auto beschädigt haben.
Fahrlässige SB ist nicht strafbar.
Ich schätze aber, das Du um einen Anwalt nicht herumkommen
wirst.
Möglicher Weise doch.
Sollte die Polizei deine Anzeige nicht entgegennehmen wollen
dfann sprich als erstes mal mit dem Dienststellenleiter. Wenn
das nichts bringt, dann schick sie direkt an die
Staatsanwaltschaft, oder ruf dort an, mach nen Termin aus, und
klage dein Leid…
Entscheidend ist nicht ob es sich bei dem Parkplatz um ein privatgelände handelt, sondern ob es sich um faktisch öffentlichen Verkehrsraum handelt.
das bedeutet, der Parkplatz müsste öffentlich zugänglich und befahrbar sein UND es müsste auch eine öffentliche Nutzung stattfinden.
Also die Frage ist:
Ist der Parkplatz immer verschlossen und kommen nur bestimmte Personen da rauf (z.B. Tiefgarage mit nur 20 Nutzern und einem Tor) - dann kein öffentl. Verkehrsraum- oder kann da jeder rauf, ab und zu kommen auch mal Gäste und neue Mitglieder, Freunde oder welche die sich verfahren haben etc. - dann öffentl. Verkehrsraum-
Trifft ersteres zu, ist das alles rein zivilrechtlich, also keine Strafanzeige möglich und Du bist wahrscheinlich mit einem Anwalt gut beraten, da Du Dir den Schaden selbst einklagen mußt. Es sei denn Du haste eine Kaskoversicherung, dann melde ihr den Schaden, die bezahlen und holen sich das Geld beim Verursacher wieder.
Wenn letzteres zutrifft handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum egal, wem der Platz gehört und ob er gewidmet ist.
Der Unfallverursacher hat also eine Straftat iSd § 142 begangen und die Polizei ist VERPFLICHTET diesen Sachverhalt aufzunehmen.
Dann würde ich, wie oben beschrieben, direkt zum zuständigen Revier fahren und dem Wachleiter / Schichtleiter persönlich den Fall schildern und ihm auch sagen, das Du, wenn keine Unfallanzeige aufgenommen wird direkt bei der STA Anzeige erstatten wirst. Sollte das nix bringen kannste dem Staatsanwalt immernoch schreiben.
Ach ja: Anschrift der Zeugin nicht vergessen…
Und immer dran denken
RUHIG BLEIBEN!
Das sollte man immer.
M.