Hallo zusammen,
nehmen wir an jemand würde ein Handy übers Internet bei einem gewerblichen Händler kaufen.
Es greift hier selbstverständlich das Fernabsatzgesetz, welches es dem Käufer ermöglicht ab Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Gründe vom Kaufvertrag zurückzutreten - soweit absolut klar.
Wenn das gelieferte Handy nun aber nun minimale Mängel wie Staub unter dem Display aufweist, es aber grundsätzlich funktioniert und der Käufer das so nicht akzeptieren möchte hat er ja nun zwei Möglichkeiten.
- Er widerruft und erhält das Geld zurück
- Er bittet um ein einwandfreies Austauschgerät
Meine Frage bezieht sich auf 2.
Wenn das Gerät nun eine starke Serienstreuung aufweisen sollte und auch das Austauschgerät Staub unter dem Display aufweist, kann der Käufer den Kauf dann noch widerrufen?
Voraussetzung ist natürlich dass der komplette Vorgang innerhalb der 14 Tage nach Erstlieferung abgewickelt ist.
Oder würde der Käufer dadurch dass er um Austausch (und somit Nachbesserung) aufgrund eines Defekts sein Widerrufsrecht verlieren weil er sich grundsätzlich für das Gerät entschieden hat?
Und falls dies so sein sollte, und der Käufer bei der Rücksendung bereits schriftlich um Austausch aufgrund eines Defekts gebeten hat - kann er durch einen schriftlichen Widerruf noch einen gültigen Widerruf der Sache erreichen?
Freue mich über eure Meinung zu diesem hypothetischen Fall.
Grüße
Daniel

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