§15 a UStg Rückzahlung Vorsteuer 16 % oder 19 %

Titel: $15 a UStg Rückzahlung 16 % oder 19 %
Person A hat im Jahr 2005 für ein privates Haus die ´Vorsteuersumme
absetzen dürfen Er soll nun über die private Nutzung die
Vorsteuersumme über 10 Jahre zurück zahlen. Dies ist für ihn auch in
Ordnung , aber er soll jetzt 19 % Umsatzsteuer zurückzahlen und
hat nur 16 % Vorsteuer erhalten .
Wenn jemand auch diese Probleme mit dem Finanzamt hat bitte melden.

Wenn jemand auch diese Probleme mit dem Finanzamt hat bitte
melden.

wieso problem ?

das risiko der änderung des steuersatzes sollte doch damals hinlänglich erörtert worden sein ?!

und man zahlt nicht die vorsteuer über 10 jahre zurück, sondern es wird die nutzung der wohnung zu eigenen wohnzwecken besteuert, das ist ein himmelweiter unterschied - und da gilt eben der aktuelle steuersatz - bleibt für euch zu hoffen, dass er sich nicht nchmal ändert im 10jahreszeitraum, denn dann wirds insgesamt eng mit dem totalüberschuss aus der kiste…

gruß inder

Hallo,

wie Inder das schon angedeutet hat ist das kein Fall der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG, sondern die Besteuerung der privaten Nutzung nach § 3 (9a) Nr. 1 UStG.

Die Frage ist, kann ich vom § 3 (9a) Nr. 1 UStG wieder zum 15a UStG kommen?

Ich würde sagen für die Zukunft schon, indem ich den privat genutzten Gebäudeteil meinem Privatvermögen zuordne.

Grüße
Chris

P.S.: Jetzt weis ich endlich, warum Frau Merkel unbedingt die USt erhöhen wollte, wohl nur um Seeling ein Schnippchen zu schlagen.

der beschriebene SV hat mittlerweile dazu geührt, dass beim Berlin Marathon stets eine Gruppe von Steuerberatern mitläuft, damit sie fit sind und schneller laufen können als alle Mandanten denen empfohlen wurde netto zu bauen.

Seeling sei dank, gibt es nur einen Ausweg: Ausziehen (und verkaufen oder vermieten).