bei der Berechnung der Überschreitung der 15 % Grenze wird auf die ursprünglichen Anschaffungskosten des Gebäudes abgestellt.
1.) Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, sind dann die gesamten Gebäudekosten maßgeblich oder nur die der Wohnung?
2.) Wenn die 15 % Grenze nur für einen Eigentumsanteil gilt, ist dann der Anteil auch auf die 15 % Grenze anzunehmen oder gilt der Gesamtbetrag?