Eheleute leben getrennt, sind für die gemeinsamen Kinder, die bei der Ehefrau leben, erziehungsberechtigt.
Die 15jährige Tochter kauft sich im Beisein des Vaters ein Handy für ca. 300,-€ und schliesst gleichzeitig eine Zusatzversicherung gegen Sturz-, Diebstahls- u.a. Schäden von ihrem , zum Geburtstag erhaltenen Geld , ab.
2 Monate später fällt das Handy im Bad herunter und das Display ist gesplittert.
Gut - für solche Fälle ist ja die Versicherung da.
Nur: die Frau war mit dieser Zusatzversicherung nicht einverstanden und hat sie ohne Wissen der Tochter gekündigt (das Geld dafür hat die Tochter nicht zurückbekommen).
Wie sieht nun die Rechtslage aus? Die Tochter ist 15, also geschäftsfähig, die Vertrag wurde im Beisein und mit der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten abgeschlossen.
Muss jetzt die Frau der Tochter den Schaden ersetzen, sprich: das Geld für ein neues Handy geben!? Oder bleibt die Tochter auf dem Schaden sitzen?
Und wo ist das geregelt (BGB ist ja ziemlich umfangreich
)?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
Hallo,
die Tochter ist nicht geschäftsfähig, sondern darin beschränkt (§ 106 BGB). Sie benötigte die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Abschluss der Versicherung (§107 BGB). Gesetzlicher Vertreter sind beide Eltern gemeinsam (§ 1629 (1) BGB). War die Tochter überhaupt die Versicherungsnehmerin?
Da offenbar keine Einwilligung zum Abschluss der Versicherung durch den gesetzlichen Vertreter vorlag, so hätte die Genehmigung der Mutter nachgereicht werden müssen (§ 108 BGB). Wurde sie nicht nachgereicht, war der Vertrag schwebend unwirksam und nichtig.
Jedoch steht in § 110 BGB, dass Geschäfte wirksam sind, wenn sie mit eigenen Mitteln bewirkt wurden.
Einen Schadensersatzanspruch wg. Nichteinwilligung in den Versicherungsvertrag hat die Tochter auf keinen Fall.
vdmaster
Ja, die Tochter war Versicherungsnehmerin.
Danke für den Hinweis auf § 110 BGB. Allerdings verwirrt es etwas: Die Versicherungsprämie (einmaliger Betrag) bezahlte sie von ihrem eigenen Geld.
Wie kann dann ohne ihr Wissen - und ohne Rückerstattung der Prämie seitens der Mutter - der Vertrag gekündigt werden?
Gruß
Greenfox
Hallo,
Ja, die Tochter war Versicherungsnehmerin.
Danke für den Hinweis auf § 110 BGB. Allerdings verwirrt es
etwas: Die Versicherungsprämie (einmaliger Betrag) bezahlte
sie von ihrem eigenen Geld.
Wie kann dann ohne ihr Wissen - und ohne Rückerstattung der
Prämie seitens der Mutter - der Vertrag gekündigt werden?
Was wurde von wem für Schriftwechsel mit der Versicherung geführt? War die Versicherung tatsächlich per Einmalbeitrag gezahlt worden oder hätte sie sich stillschweigend gegen erneute Beitragszahlung verlängert?
Sollte der Beitrag von der Tochter entrichtet worden sein, dann muss die Mutter ihn an die Tochter zurückzahlen, sofern sie ihn von der Versicherung zurückerhalten hat.
Die Mutter ist nicht berechtigt, den Beitrag in ihr eigenes Vermögen zu übernehmen.
Zur Ergänzung: Die Mutter kann nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden, nur weil sie ihre Einwilligung verweigert hat. Denn sie hat den eigentlichen Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt, sondern nur der Tochter auferlegt, sich nicht gegen jeden Dummfug versichern zu können.
Hat die Versicherung die Tochter über das Erlöschen des Vertrages (bzw. dessen Nichtzustandekommen) informiert?
Gruß
vdmaster
Hallo
Zur Ergänzung: Die Mutter kann nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden, nur weil sie ihre Einwilligung verweigert hat. Denn sie hat den eigentlichen Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt, sondern nur der Tochter auferlegt, sich nicht gegen jeden Dummfug versichern zu können.
Sie hat ja nicht ihre Einwilligung verweigert, sondern den Vertrag heimlich gekündigt. Wenn die Tochter gewusst hätte, dass das Handy nicht versichert ist, hätte sie ja vielleicht besser aufgepasst?
Diese Handy-Versicherungen sind übrigens oft kein Dummfug, zumal sie m.W. oft mit einer Einmalzahlung abgegolten sind und besonders für Smartphones abgeschlossen werden, die ja tatsächlich dauernd kaputtgehen.
Meiner Tochter ist mal ihr Smartphone in einen Fluss gefallen, und das hat sie ersetzt bekommen. Die Versicherung hatte maximal 20 Euro gekostet.
Viele Grüße
OT: Sinn und Unsinn von Versicherungen
Diese Handy-Versicherungen sind übrigens oft kein Dummfug,
zumal sie m.W. oft mit einer Einmalzahlung abgegolten sind und
besonders für Smartphones abgeschlossen werden, die ja
tatsächlich dauernd kaputtgehen.
Moin,
Versicherungen beschäftigen Unmengen Statistiker, die nichts anderes machen, als Risiken abzuschätzen. Aus dem statistisch zu erwartendem Schaden (zzgl. Verwaltungskosten, zzgl. Gewinn, zzgl. Provison,…) ergibt sich die Versicherungsprämie.
Im Durchschnitt sind Versicherungen immer schlecht für den Versicherten.
Sie sind aber sinnvoll, um sich gegen Risiken zu schützen, die den Versicherungsnehmer in finanzielle Schwierigkeiten brächten.
Bei „Funkfernsprechern mit Zusatzfunktionen“ kann das durchaus der Fall sein.
Wenn ich mir anschaue, was da für Preise für die alle 6 Monate neu zu kaufenden Gerätschaften aufgerufen werden - und für was die letztendlich genutzt werden - bekomm ich Genickschmerzen vom Kopfschütteln. Aber ich bin ja auch alt.
Hallo,
[…] Die Mutter … […]…weil sie ihre Einwilligung verweigert hat.
Ich dachte, die Mutter hat den Vertrag gekündigt?
Oder ist es unerheblich, was hier tatsächlich passiert ist?!
Hat die Versicherung die Tochter über das Erlöschen des
Vertrages (bzw. dessen Nichtzustandekommen) informiert?
Das finde ich einen interessanten Punkt: Mal rauszufunden, was an Unterlagen (von der Versicherung) eigentlich vorliegt. Könnte man sich dann ggf. nicht auf den Standpunkt stellen, dass die Versicherung aus eigenen Mitteln bezahlt wurde und die Einwilligung der Mutter nicht erforderlich, bzw. eine Kündigung durch die Mutter nicht möglich war?
VG
Bommel
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Hallo,
Hallo,
[…] Die Mutter … […]…weil sie ihre Einwilligung verweigert hat.
Ich dachte, die Mutter hat den Vertrag gekündigt?
Oder ist es unerheblich, was hier tatsächlich passiert ist?!
Nicht umsonst hatte ich den UP-Ersteller gebeten, seinen fiktiven Fall mit mehr Infos zu beleuchten.
Hat die Versicherung die Tochter über das Erlöschen des
Vertrages (bzw. dessen Nichtzustandekommen) informiert?
Das finde ich einen interessanten Punkt: Mal rauszufunden, was
an Unterlagen (von der Versicherung) eigentlich vorliegt.
Könnte man sich dann ggf. nicht auf den Standpunkt stellen,
dass die Versicherung aus eigenen Mitteln bezahlt wurde und
die Einwilligung der Mutter nicht erforderlich, bzw. eine
Kündigung durch die Mutter nicht möglich war?
Darauf wollte ich hinaus. Falls es eine Versicherung gegen vergleichsweise geringfügige Einmalzahlung war und die Gesellschaft die Versicherungsnehmerin (Tochter) nicht informierte, dass der Vertrag nicht zustandekam, dann hätte sie evtl. einigermaßen passable Chancen (50:50), die Gesellschaft erfolgreich auf Zahlung zu verklagen. Aber ob das die Mühe und das Risiko wert wäre?
Gruß
vdmaster
Hallo,
Bitte nicht zu leichtfertig § 110 BGB annehmen, dieser erfordert zumindest die konkludente Zustimmung der Eltern (ich blicke hierbei auf vdmasters Antwort). Der Gesetzeswortlaut ist insoweit etwas missverständlich.
Ansonsten, wegen drohendem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz kann ich leider nicht helfen, nächstes Mal die Frage abstrakter stellen!
Trotzdem viel Glück in der Sache,
Sebastian S.