15 jährige zu Schadensersatz verpflichtet?

Ein 15 jährige wurde auf dem Schulhof von einem Klassenkameraden von hinten erschreckt, darauf hin stieß diese ihre Freundin an und die Freundin ließ ihr Handy fallen, welches dann beschädigt wurde. Der Vater der 15 jährigen meldet den Schaden und Sachverhalt drr Versicherung.  Die Versicherung teilte ihm mit, dass sie für den Schaden nicht auflommen würde,  weil nicht die 15 jährige der Schadensverursacher wäre,  sondern der Klassenkamerade, der  sie gekitzelt und somit den Anstoß auslöste. 
Die Inhaberin des Handys wurde informiert. Vot ein paar Tagen bekam die 15jarige  post von der Klassenkameradin, mit der Aufforderung den Schaden privat zu begleichen,  ansonsten würde sie die Sache an einen Anwalt abgeben, um alles weitere zu regel
Weiter hin hat sich die Geschädigte einen Kostenvoranschlag eingeholt und möchte diese Auslagem auch bei der 15 jährigen geltend machen.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn Versicherung sagt, dass die Schuld nicht bei drt 15 jährigen lieg??

Hallo,

Wie ist die rechtliche Lage, wenn Versicherung sagt, dass die
Schuld nicht bei drt 15 jährigen lieg??

Die rechtliche Lage hat nichts damit zu tun, was eine Versicherung sagt!
Die Schreiben der Anspruchsstellerin sollten an die Versicherung weitergeleitet werden!
Dies kümmern sich dann, notfalls auch gerichtlich!
Der Ausgang ist allerdings ungewiss…

16BIT

Also das Schreiben meiner Versicherung zukommen lassen. 
Und sonst die Füße stillhalten?

Hallo,

Wie ist die rechtliche Lage, wenn Versicherung sagt, dass die
Schuld nicht bei drt 15 jährigen lieg??

Die rechtliche Lage hat nichts damit zu tun, was eine
Versicherung sagt!

Wie meinst Du das?

Die Schreiben der Anspruchsstellerin sollten an die
Versicherung weitergeleitet werden!

Das kann man natürlich tun, wenn sich daraus nichts neues ergibt, wird die versicherung ihre Meinung aber kaum ändern.

Dies kümmern sich dann, notfalls auch gerichtlich!

Wie meinst Du das? Was sollen die tun? Eine negative Feststellungsklage vielleicht? Die werden einfach abwarten, ob die 15jährige auf Zahlung verklagt wird und sich erst dann wieder für den Fall interessieren.

Der Ausgang ist allerdings ungewiss…

Von was genau?

Was spricht eigentlich dagegen, das Schreiben der Versicherung an den Anspruchsteller weiterzuleiten, mit dem Hinweis, er möge dieses seinem Rechtsbeistand bitte vorlegen. Man schließt sich der Auffassung der Versicherung halt an.

T.

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Hallo,

Was spricht eigentlich dagegen, das Schreiben der Versicherung an den Anspruchsteller weiterzuleiten, mit dem Hinweis, er möge dieses seinem Rechtsbeistand bitte vorlegen. Man schließt sich der Auffassung der Versicherung halt an.

1.) Welches Schreiben?
2.) Welche Auffassung?

Ich kann von einem Schreiben der Versicherung leider nichts lesen.
Wenn Du nochmals den Text des UP liest, dann wirst Du ggf. bemerken, dass er wahrscheinlich dort nur angerufen hat und nichts schriftlich eingereicht hat.
Denn hätte er dies, dann hätte auch der Anspruchsteller ein Schadensprotokoll zum ausfüllen bekommen und dann auch das Ablehnungschreiben!

16BIT

Also das Schreiben meiner Versicherung zukommen lassen. 
Und sonst die Füße stillhalten?

Genau.Eine Haftpflichtversicherung ist zugleich automatisch auch eine Rechtsschutzversicherung, wenn es um die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche geht.

Übrigens und unabhängig davon wäre eine interessante Frage die, was die Schulordnung zur Nutzung von Handys auf dem Schulgelände sagt. Ist diese nämlich untersagt, was mitunter vorkommt, kann die Geschädigte eine Selbstverschuldensquote aufgebrummt kriegen.

s.

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@MOD: Ggf. in Versicherungen verschieben?
Hallo,

schadensersatzpflichtig gem. § 823 BGB ist, wer schuldhaft handelt. Im geschilderten Fall ist die Schuld nicht gegeben, da ein Stoß oder ein Kitzeln eine unwillkürliche Bewegung auslöst (vereinfacht gesagt).

Analog: Steht Pkw B hinter Pkw A an der roten Ampel und wird von Pkw C auf A gestossen, dann wird A sich auch an C wenden müssen (natürlich die Halter/Besitzer).

Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung (gem. Bedingungen) ist die Abwehr unberechtiger und die Befriedigung berechtigter Schadensersatzansprüche. Im geschilderten Fall sieht die PH kein Verschulden der 15-jährigen. M.E. zurecht.

Gruß
vdmaster

Die Inhaberin des Handys wurde informiert. Vot ein paar Tagen
bekam die 15jarige  post von der Klassenkameradin, mit der
Aufforderung den Schaden privat zu begleichen,  ansonsten
würde sie die Sache an einen Anwalt abgeben, um alles weitere
zu regel

Der Schaden wurde doch schon der Privathaftpflichtversicherung gemeldet
und sicherlich hat man eine Antwort des Versicherers erhalten mit dem Hinweis
jeglichen Schriftwechsel in dieser Sache an ihn weiterzuleiten.

Weiter hin hat sich die Geschädigte einen Kostenvoranschlag
eingeholt und möchte diese Auslagem auch bei der 15 jährigen
geltend machen.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn Versicherung sagt, dass die
Schuld nicht bei drt 15 jährigen lieg??

Also solltest Du die Forderung der Geschädigten an deine Privathaftpflicht weiterleiten.

Die klärt dies dann für dich ab, wenn erforderlich, auch gerichtlich.

Gruß Merger

Hallo,

Übrigens und unabhängig davon wäre eine interessante Frage
die, was die Schulordnung zur Nutzung von Handys auf dem
Schulgelände sagt. Ist diese nämlich untersagt, was mitunter
vorkommt, kann die Geschädigte eine Selbstverschuldensquote
aufgebrummt kriegen.

das würde mich interessieren. Wo steht denn das?
Gruß
Alfred

Übrigens und unabhängig davon wäre eine interessante Frage
die, was die Schulordnung zur Nutzung von Handys auf dem
Schulgelände sagt. Ist diese nämlich untersagt, was mitunter
vorkommt, kann die Geschädigte eine Selbstverschuldensquote
aufgebrummt kriegen.

das würde mich interessieren. Wo steht denn das?

Im Urteil dann.

Ich wundere mich etwas darüber, dass für manchen Zeitgenossen alles, was Recht ist, immer ausdrücklich und im Detail schriftlich vorweggenommen sein muss.

Ist doch eigentlich naheliegend: Wer mit einem Picasso durchs Freibad läuft, wird Schwierigkeiten haben, jemanden für einen Millionenschaden haftbar zu machen, der ein paar Spritzer Wasser auf dem Bild verursacht. Wer mit 180 durch eine 30-er Zone rast, wird Mitschuld haben, wenn ihn jemand nicht rechtzeitig von rechts hat kommen sehen. Und wer mit einem Handy weltvergessen auf einem Schulhof voll tobender Kinder herumspielt, noch dazu, wenn das Gerät dort verboten ist, wird sich nicht beklagen können, wenn ihn jemand touchiert und er das Teil deshalb fallen lässt.

s.

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Hallo,

das würde mich interessieren. Wo steht denn das?

Im Urteil dann.

in welchem denn? Gibt es da schon eins? Oder steht das in einem Gesetz?

Ich wundere mich etwas darüber, dass für manchen Zeitgenossen
alles, was Recht ist, immer ausdrücklich und im Detail
schriftlich vorweggenommen sein muss.

Oh. Ich wusste nicht, dass man hier keine Fragen stellen darf. Wenn denn immer also so einfach ist, warum gibt es denn dann überhaupt diese Urteile, von denen Du sprichst?
Für mich ist das ganz und gar nicht eindeutig. Immerhin wurde hier ein Handy beschädigt und kein Gegenstand, der irgendwie völlig abwegig ist. Und ein Handy in der Pause zu benutzen ist ja auch noch kein Verbrechen, das den Benutzer zum Freiwild macht.
Gruß
Alfred

Wie kommt es eigentlich, dass die Geschädigt nicht selbst daran denkt, sich eher an die Kitzelnde zu wenden? Davon abgesehen, dass auch diese nicht unbedingt fahrlässig iSv § 823 BGB gehandelt hat.

Da zeigt sich dann auch mal, welches Prinzip wirklich hinter Schadensfällen steckt: In allererster Linie trägt mitnichten der Verursacher den Schaden, sondern schlicht derjenige, bei dem der Schaden auftritt. Ob er dann Ersatz von jemand anderem verlangen kann, ist immer noch eine nächste Frage.