Werden selbständige Personalberater nach §15 oder §18 EStG eingestuft?
Es handelt sich hierbei um einen Dipl.-Kfm.
MfG
K.
Werden selbständige Personalberater nach §15 oder §18 EStG eingestuft?
Es handelt sich hierbei um einen Dipl.-Kfm.
MfG
K.
Hallo!
Die IHK Frankfurt am Main hat dazu eine – wie ich finde – sehr informative Seite ins Netz gestellt.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/ausbildung/existenz…
Der selbständig ausgeübte Beruf des Personalberaters gehört in der Regel wohl zu den gewerblichen Tätigkeiten (§ 15 EStG).
cu
Paula
Danke Paule,
ich glaub mein Kumpel wird nicht so begeistert sein, dass er in 15 muss.
Kossi