-Std.-Obergrenze auch bei ALG II?
von Asterix Datum: 7.3.2005 11:20 Uhr Bewertungspunkte: (0) Gelesen: 0 mal
Hallo Leute,
ich bin - wie viele andere auch - ALG-II-Bezieher.
Nun möchte ich gerne zum 1.4. ein Gewerbe aufmachen, nämlich alte Sachen auf neu trimmen und bei eBay verkaufen.
Nun war es ja früher bei der Arbeitslosenhilfe so, dass man nur unter 15 Stunden arbeiten durfte. Wer darüber lag, hatte überhaupt keine Ansprüche mehr.
Meine Fragen nun:
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Gilt die 15-Stunden-Obergrenze auch beim ALG II?
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Ich habe gehört, dass man als Selbständiger durchaus auch mehr als 15 Stunden arbeiten könne, und wenn das Einkommen nicht reicht, durchaus ALG-II beziehen könnte.
In meinem Fall wäre das wohl so, dass durchaus mehr als 15 Stunden arbeiten würde, aber in den ersten 1-2 Jahren so gut wie nix verdienen würde, da ich ja erstmal mir einen Kundenstamm aufbauen muss. Bekäme ich dann auch ALG II, obwohl ich mehr als 15 Stunden arbeite?
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Wenn ich mehr als 15 Stunden arbeiten würdel, wäre ich ex definitione nach dem SGB III ja kein Arbeitsloser mehr. Müsste ich dann trotzdem der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen? Oder könnte ich mich darauf berufen, dass ich, da ich ja mehr als 15 Stunden arbeite, dies nicht mehr bräuchte?
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Oder sollte ich - um allem Trabbel aus dem Weg zu gehen - dem Arbeitsamt erstmal nur sagen, dass ich weniger als 15 Stunden arbeite? Gefahr: Wenn ich gerade einen dicken Auftrag an Land ziehe, „verdonnert“ mich das AA zu einem 1-Euro-Job, und ich wäre in den A… gekniffen.
Tips dazu von Euch wären sehr gut.
Gruß aus Gallien
Euer Asterix
Hallo Leute,
moin,
ich bin - wie viele andere auch - ALG-II-Bezieher.
ich auch
Nun war es ja früher bei der Arbeitslosenhilfe so, dass man
nur unter 15 Stunden arbeiten durfte. Wer darüber lag, hatte
überhaupt keine Ansprüche mehr.
richtig
- Gilt die 15-Stunden-Obergrenze auch beim ALG II?
ja
- Ich habe gehört, dass man als Selbständiger durchaus auch
mehr als 15 Stunden arbeiten könne
würde ich mich nicht drauf verlassen.
Ich bin geringfügig selbständig. D.h. MAXIMAL 15 Std./Woche ist die absolute Obergrenze. Wobei Du nur 10 Std. angeben darfst, weil sie sonst sagen „Ätsche-Bätsch, angeschmiert, Du hast ja auch noch Arbeitsvorbereitungszeiten, die müssen wir leider dazuzählen.“
- Wenn ich mehr als 15 Stunden arbeiten würde
… bist Du selbständig mit allen Konsequenzen.
- Oder sollte ich - um allem Trabbel aus dem Weg zu gehen -
dem Arbeitsamt erstmal nur sagen, dass ich weniger als 15
Stunden arbeite?
Auf alle Fälle.
Gefahr: Wenn ich gerade einen dicken Auftrag
an Land ziehe, „verdonnert“ mich das AA zu einem 1-Euro-Job,
und ich wäre in den A… gekniffen.
Da gibt es Mittel und Wege…
Erstmal werden eh´ nur die unter 25-jährigen „eingezogen“
Euer Asterix
mfG Götz
- Gilt die 15-Stunden-Obergrenze auch beim ALG II?
Ich meine, nein.
Die Voraussetzungen für den Bezug von ALG2 sind Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit:
§ 7 SGB 2:
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Also wenn du einen Job von mehr als 15 Stunden hast und trotzdem deinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kannst, hast du m.E. Anspruch auf ALG2. Aber du könntest wahrscheinlich dazu verdonnert werden, Bemühungen nachzuweisen, eine bessere Arbeit zu finden.
Gruß
Nelly