15 zu 15 und 15a

Moin,

Mietrecht ist es keines, also hier.

Es gäbe eine Wohnimmobilie (in NW), die auf einem gemeinsamen Grundstück, über einen Hof getrennt, Nebengebäude hat, in die ein Büro und/oder eine Werkstatt gesetzt werden soll. Möglich, weil Mischgebiet.
Kann man diese Nebengebäude jetzt seperieren und aus der Hausnummer # eine zukünftige Nr. # und #a machen? Wenn ja wie geht so was.
Hat so was auch prinzipielle Nachteile?
Dazu soll auch gehören, diese Nr. #a seperat mit Medien (Strom, Wasser, Gas, Telefon…) zu versorgen.
Ziel ist eine bessere Kostentransparenz, wenn dieser Trackt (selber) (neben)beruflich genutzt wird.

In fernerer Zukunft wäre es auch denkbar, diesen Trakt als Altenteil zu bewohnen und das Haupthaus den Kindern zu überlassen.

Umständlich? Empfehlenswert? Blödsinn?

Fragt sich

Gandalf

Hallo,
nach meiner Laienmeinung müste dazu das Grundstück geteilt werden, wenn alles rechtssicher werden soll. Die Zufahrt und alle nötigen (Durchleitungs-)Rechte zum hinteren Teil sind dann auch gleich mit festzulegen und im Grundbuch zu verankern.
In Hochhäusern wohnen auch dutzende oder gar hunderte Parteien unter der selben Adresse und bekommen das geregelt.

Cu Rene

Unterteilung in
#,#a,#xy erfolgt doch eigentlich wenn die Grundstücksplanung der Stadt EIN Grundstück vorgesehn hat,aber de facto 2 oder mehr Gebäude drauf stehn

Moin,

wie geht so was.

ob das überhaupt ohne rechtliche Grundstücksteilung möglich ist, ist Landesrecht oder in der Gemeindesatzung definiert, insofern würde ich die Möglichkeit (und ggf. daraus resultierende Folgen) erstmal bei der Gemeinde abklären.

Gruß,

Malte