150 € Gebühr für nicht in Anspruch genom. Kredit

Hallo,

was kann man tun, wenn die Bank für die Bearbeitung eines Kreditantrages einfach 150 Euro abbucht??

Der Kunde sollte seinen überzogenen Dispo in einen regulären Kredit umwandeln. Er wurde weder darüber aufgeklärt, dass diese Gebühren anfallen, wenn er den Kredit nicht in Anspruch nimmt, noch hat er irgendetwas unterschrieben!

Das überzogene Konto wurde ausgeglichen, so dass der Kredit nicht mehr benötigt wurde.Daraufhin hat die Bank einfach 150 Euro Gebühren abgebucht.

Danke für alle Tipps!

Gudrun

Hallo zurück,

mein Otto-NormalUser-Tipp ist: Geh zur Verbraucherzentrale! Ein Beratungsgespräch ist da recht kostengünstig - billiger als ein erster Gang zum Anwalt allemal.

Da deine ViKa leider nix hergibt :o(
hier der Link zum Zentralverband:

http://www.vzbv.de

Und nach der Beratung dann flugs zur Bank und Sachlage darlegen, Widerspruch einlegen und ansonsten darf man da auch mal mit der Presse drohen…das sehen die nicht so gern, dann kommst du auch zu deinem Recht.

So long

MainBrain

Hi,

vorab: Ich habe von dem, was früher das Verbraucherkreditgesetz war, keine großartige Ahnung. Insofern kann es sein, daß es durchaus Vorschriften gibt, die eine derartige Gebühr nicht erlauben.

Der Kunde sollte seinen überzogenen Dispo in einen regulären
Kredit umwandeln.

Hier erlebt der Kunde eine Verbesserung seiner Rechtsposition, d.h. ein jederzeit kündbarer Dispositionskredit wird in einen befristeten Kredit umgewandelt. Die Vergütung erfolgt, sofern sie nicht vertraglich fixiert ist, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). 150 Euro halte ich nicht zwangsläufig für zu hoch, wenn es nicht gerade um einen Kredit über 500 Euro geht.

Er wurde weder darüber aufgeklärt, dass
diese Gebühren anfallen, wenn er den Kredit nicht in Anspruch
nimmt, noch hat er irgendetwas unterschrieben!

Das überzogene Konto wurde ausgeglichen, so dass der Kredit
nicht mehr benötigt wurde.Daraufhin hat die Bank einfach 150
Euro Gebühren abgebucht.

Die beiden Abschnitte verstehe ich nun wieder nicht - jedenfalls nicht, wenn sie im Zusammenhang mit dem ersten Abschnitt stehen sollen.

Gruß,
Christian

Hi
steht die Gebühr im Gebührenverzeichnis??
Wie Weit waren die Kreditverhandlungen gediehen?
Wenn schon Unterschriften etc. geleistet wurden ist die Gebühr verständlich, da ja bis zur Genehmigung einige Personen einbezogen sind, die Geld für ihre Arbeit bekommen.
Wenn es sich nur um eine allgemeine Anfrage handelte: wär kein gutes Zeichen für ne Bank.

Gruß
HaWeThie

Hi,

steht die Gebühr im Gebührenverzeichnis??

ohne die Bank zu kennen: Nein. Nicht jeder Handschlag steht im Gebührenverzeichnis und erst recht nicht im standardisierten Preisaushang. Wäre im übrigen auch völlig sinnlos: Ein Kredit über 50 Mio. Euro macht deutlich mehr Mühe als ein bargedeckter Avalkredit über T€ 500. Wenn man die gebührenmäßig über einen Kamm scheren würde, hätte immer einer was zu meckern.

Wenn es sich nur um eine allgemeine Anfrage handelte: wär kein
gutes Zeichen für ne Bank.

Dazu kann man auch abweichende Meinungen haben. Seit 2 Monaten hält mich ein Kunde mit einer Kreditanfrage in Atem. Wenn der irgendwann anruft und mir erlärt, daß alles nur Spaß war und eine andere Bank viel billiger ist, gibt es eine schicke Rechnung.

Gruß,
Christian

Der eingeräumte Dispo war um 900 Euro überzogen.
Der Kunde wurde in die Bank gebeten und sollte dort darlegen, wie er plante das Konto auszugleichen.
Es wurde ihm in dem Gespräch nahegelegt, den Dispo in einen regulären Kredit umzuwandeln.
Der Sachbearbeiter wollte hierzu das Einverständnis seines Chefs einholen, da der Kunde bereits einen Kredit bei dieser Bank hatte.
Der Kunde hörte über eine Woche nichts mehr.
Zwischenzeitlich konnte er das überzogene Konto durch einen ungeplanten Zahlungseingang ausgleichen.
Der Kunde informiert die Bank hierüber.
Die Bank bucht 150 Euro Gebühren ab.

Es wurde kein Kreditvertrag gemacht oder gar unterschrieben. Der Kunde wurde nicht über Vertragsbedingungen informiert, insbesondere nicht über anfallende Gebühren für die Kreditanfrage, die ja eigentlich von der Bank initiiert wurde und nicht vom Kunden!

was kann man tun, wenn die Bank für die Bearbeitung eines
Kreditantrages einfach 150 Euro abbucht??

Der Kunde sollte seinen überzogenen Dispo in einen regulären
Kredit umwandeln. Er wurde weder darüber aufgeklärt, dass
diese Gebühren anfallen, wenn er den Kredit nicht in Anspruch
nimmt, noch hat er irgendetwas unterschrieben!

Das überzogene Konto wurde ausgeglichen, so dass der Kredit
nicht mehr benötigt wurde.Daraufhin hat die Bank einfach 150
Euro Gebühren abgebucht.

Danke für alle Tipps!

Gudrun

Nochmal Hallo Gudrun,

könnte es eventuell sein, dass es sich nicht um eine Gebühr gehandelt hat, sondern um die Sollzinsen für das Girokonto? Beim Überziehen des Dispos sind diese ja bei vielen Banken sehr hoch.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

könnte es eventuell sein, dass es sich nicht um eine Gebühr
gehandelt hat, sondern um die Sollzinsen für das Girokonto?
Beim Überziehen des Dispos sind diese ja bei vielen Banken
sehr hoch.

bei 900 Euro Überziehung und mindestens quartalsweisem Kontoabschluß betrüge der Zinssatz dann 66,66%. Das würde sogar ich als ein bißchen zu hoch bezeichnen.

Gruß,
Christian

Der Kunde hörte über eine Woche nichts mehr.
Zwischenzeitlich konnte er das überzogene Konto durch einen
ungeplanten Zahlungseingang ausgleichen.
Der Kunde informiert die Bank hierüber.
Die Bank bucht 150 Euro Gebühren ab.

Es wurde kein Kreditvertrag gemacht oder gar unterschrieben.
Der Kunde wurde nicht über Vertragsbedingungen informiert,
insbesondere nicht über anfallende Gebühren für die
Kreditanfrage, die ja eigentlich von der Bank initiiert wurde
und nicht vom Kunden!

Hat denn der Kunde mal geschaut, wie der Verwendungszweck der Buchung lautet?
Hat denn der Kunde die Bank mal danach gefragt, was das zu bedeuten hat?

Ich persönlich halte es für möglich, daß sich da jemand geleistete Arbeit bezahlen läßt.

Gruß,
Christian

Hallo exc,

ich bin ja kein Spezie in Zinsrechnung, aber bräuchte man für deine Rechnung nicht den wirklichen Sollbetrag, der auf dem Konto ist!? Ich denke schon. Gudrun hat hier nicht angegeben wieviel das Konto im Minus war - das ist auch ihr gutes Recht. Sie hat lediglich angegeben, dass der Dispo um 900 Euro überzogen war. Daraus kann man keine Rückschlüsse auf den Zinsbetrag ziehen, deswegen habe ich vorsichtig nachgefragt ob dies eventuell die Sollzinsen sein könnten.

Viele Grüße

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Urteil: Keine Gebühren b. geplatzt. Kreditgeschäft
Laut OLG Dresden hat die Bank kein Anrecht auf eine Aufwandspauschale,
wenn ein Kreditgeschäft nicht zu Stande kommt!

AZ: 7 U 223800

Ich danke Allen, die sich mit meinem Thema auseinander gesetzt haben!

Gudrun

Hallo Gudrun,

schade, dass du auf keine einzige Frage eingegangen bist, die dir zum besseren Verständnis gestellt wurde.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Laut OLG Dresden hat die Bank kein Anrecht auf eine
Aufwandspauschale,
wenn ein Kreditgeschäft nicht zu Stande kommt!

AZ: 7 U 223800

Tjoa, nach allem, was man so liest, ist das Urteil hier nicht ohne weiteres anwendbar. Bevor ich nicht den gesamten Text des Urteils kenne, möchte ich da ungern mehr zu sagen.

Gruß,
Christian

P.S.
Das Aktenzeichen lautet wohl 7 U 2238/2000. Vielleicht findet ja jemand den Volltext.

So sagt dies das Urteil nicht.

Laut OLG Dresden hat die Bank kein Anrecht auf eine
Aufwandspauschale,
wenn ein Kreditgeschäft nicht zu Stande kommt!

Auch wenn ich den Orginaltext nicht gefunden habe, habe ich abseits der üblichen Verbraucherschutzseiten (die gerne einiges weglassen was nicht im Sinne Ihrer potentiellen Kunden ist) einen Kommentar gefunden, der hier aufschlussreiche Ausnahmen zuläßt.:

Unter dem Aktenzeichen 7 U 2238/00 entschieden die sächsischen OLG-Juristen, dass die Bearbeitungsgebühr unzulässig sei. Allerdings ließen sie in ihrem Urteil auch eine Ausnahme zu: Danach darf die Bank eine finanzielle Aufwandsentschädigung verlangen, sofern der Kreditkunde signalisiert oder bereits eine Zusage gegeben habe, dass man ins Geschäft komme.

Quelle:
http://www.schroth-ovb.de/aktuelles.php3?news=26#7

Gruß Ivo