§15a und Organschaft § 14KStG

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich speziell zur Verlustnutzung bei §15a EStG im Rahmen einer Organschaft. Meine Frage ist, wie der §15a EStG speziell in diesem Kontext genutzt werden kann, also auch gestalterische Möglichkeiten.

Kommanditgesellschaft auf Aktien???

Etwas „dünn“ der Sachverhalt (nicht bös gemeint)

Für gestalterische Möglichkeiten bitte ich allerdings einen Steuerberater Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen.