Hallo,
angenommen, die Mutter eines 15jährigen Kindes, welches bei ihr lebt, hat den von ihr getrennt lebenden Kindsvater (der sich in keiner Weise für das Kind interessiert und sich seit 5 Jahren nicht mehr meldet, wohl aber Unterhalt zahlt) informiert, dass kurzfristig (das war noch vor 3 Wochen) ein 3wöchiger Schüleraustausch ins Ausland USA erfolgt mit der Bitte, sich an den Kosten zu beteiligen. Kurzfristig daher, weil das Kind anStelle eines anderen Kindes, welches nicht reisen können wird, ausgewählt wurde. Die Schule sagte der Mutter ausdrücklich, es reiche die Zustimmung eines Sorgeberechtigten. Der Austausch sei somit gebucht, das Kind entprechend eingeplant. Kind freue sich sehr. In inzwischen 2 Wochen ginge es los. Schnell noch Expressreisepass für das 15jährige Kind beantragt - war auch kein Problem ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten.
So, angenommen, parallel zu den Schreiben an den KV hätte sich die Mutter ans Jugendamt gewandt mit der Bitte den Unterhalt neu zu berechnen und den Sonderbedarf für den Austausch. Anderthalb Wochen sind vergangen, ohne dass der Kindsvater sich auf die Schreiben der Kindsmutter gerührt hat. Das Schreiben des Jugendamtes mit der Berechnung des neuen Unterhalts u. Sonderbedarfs sind nun an den Kindsvater ergangen, in Kopie zur Kenntnis an die Mutter, jedoch in Bezug auf den Sonderbedarf mit der Formulierung „Eine Mitteilung der Kindsmutter ist an Sie ist erfolgt. Da Sie das beiderseitige Sorgerecht haben, ist davon auszugehen, dass Sie der Reise befürworten“
Nun stutzt die Kindsmutter - muss sie denn eine Zustimmung für diese Schülerreise einholen für das über 15jährige Kind bei einem 3wöchentlichen Aufenthalt in den USA im Rahmen schulischen HIntergrundes (trotz dem auf freiwilliger Basis)?
Und angenommen, der Vater rühre sich nicht, kann man dann von seinem Einverständnis ausgehen?
Wie am besten handeln, wenn der Vater kurz vor knapp noch dagegenstimmt (angenommen per Einschreiben an die Mutter) ?
Wie solle sich die Mutter da am besten verhalten, solle sie sich sicherheitshalber (eben damit nicht kurz vor Torschluss was schief geht) wegen so einer „kurzen“ Reise noch an das Gericht wenden und die Unterschrift (nach der niemand fragt, welche vermutlich nur im Zusammenhang auf den Sonderbedarf seitens des JA in Frage gestellt wurde) per Eilantrag gerichtlich einholen? Was kostet sowas? Wäre für die Mutter und finanziell und auch so sehr umständlich.
Es solle nichts schief gehen, Kind ist sonst sehr unglücklich.
Danke