16.01.10 unkündbar, kann noch gekündigt werden,

Guten Tag, ab 16.01.10 unkündbar . Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, kann man noch kündigen.

Guten Tag.

Guten Tag, ab 16.01.10 unkündbar . Die Kündigungsfrist beträgt
6 Monate, kann man noch kündigen.

In diesem Sinne: Jawohl, obzwar freilich auch ebensowohl eindeutig Verständlichkeit nicht gänzlich. Oder anders gesagt: ?

Unkündbar gibt es nicht.

Unkündbar gibt es nicht.

Dann schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unk%C3%BCndbarkeit

Gruß Gudrun

Guten Tag, ab 16.01.10 unkündbar . Die Kündigungsfrist beträgt
6 Monate, kann man noch kündigen.

Ein Arbeitnehmer kann immer kündigen, auch wenn er den Status „unkündbar“ besitzt.

Ein Arbeitgeber sollte sich ordentliches Personal zulegen, das rechnen kann:
15. Okt. 09 bis 15. Jan. 10 = 3 Monate.

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

dann lese bitte Deinen eigenen Link sorgfältig. Ausgeschlossen ist lediglich die Ordentliche Kündbarkeit. Außerdem hat die Rechtsprechung bei ordentlich Unkündbaren einen Umgehungstatbestand geschaffen, indem nämlich die Gründe für eine „außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist“ u. a. auch auf Krankheit ausgedehnt wurden:
http://www.juraforum.de/lexikon/Au%C3%9Ferordentlich…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Also stimmt es schon, absolute Unkündbarkeit gibt es nicht und kann es gar nicht geben. Und auch die häufig kritisierte ordentliche Unkündbarkeit z. B. im ÖD gibt nur theoretisch.

&Tschüß
Wolfgang

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Guten Tag.

Ein Arbeitgeber sollte sich ordentliches Personal zulegen, das
rechnen kann: 15. Okt. 09 bis 15. Jan. 10 = 3 Monate.

Nun gehören natürlich Fristen und Stichtage zum Schwierigsten, was die Logik überhaupt bieten kann :wink: … versuchen wir doch mal zu deduzieren:

Bäkermeister Bullerjahns biederer Bielefelder Brötchenbackbetrieb beginnt um 4 Uhr braune, ballige Bauernbrötchen zu backen. Bäckermeister Bullerjahns Bäckerladen beginnt Betrieb Bunkt 8. Bäckermeister Bullerjahns blonde Base Babette benötigt braune, ballige Bauernbrötchen bereits Bunkt 7. Bekommt Bäckermeister Bullerjahns blonde Base Babette bereits braune, ballige Bauernbrötchen?

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

a) Ja
b) Nein
c) Abbrechen
d) Ignorieren
e) Wiederholen
f) 42

Gruß Eillicht zu Vensre

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Guten Tag, ab 16.01.10 unkündbar . Die Kündigungsfrist beträgt
6 Monate zum Quartalsende, kann der Arbeitgeber ohne besondere Gründe noch kündigen.Zählt der Tag des Kündigungstermins, also 30.06.2010? Oder Tag des Kündigungseingangs?

Häh?

Sag ich doch … owT
.

Hallo

Also das dürfte *wahrscheinlich* die Frage sein:

ab 16.01.10 unkündbar .

Ein AN ist ab dem 16.01.2010 lt. Arbeitsvertrag unkündbar

Die Kündigungsfrist beträgt

6 Monate zum Quartalsende,

ok

kann der Arbeitgeber ohne besondere Gründe noch kündigen.

Käme drauf an. Für Weiteres: FAQ:1990

mfg M.L.

Herr von und zu,

Ein Arbeitgeber sollte sich ordentliches Personal zulegen, das
rechnen kann: 15. Okt. 09 bis 15. Jan. 10 = 3 Monate.

Nun gehören natürlich Fristen und Stichtage zum Schwierigsten,
was die Logik überhaupt bieten kann :wink:

wohl wahr! Ich hätte vielleicht besser den 16. Okt. hingeschrieben, damit meine 3-Monats-Rechnung stimmt. :wink:

… versuchen wir doch
mal zu deduzieren:
Bäkermeister Bullerjahns biederer Bielefelder
Brötchenbackbetrieb beginnt um 4 Uhr braune, ballige
Bauernbrötchen zu backen. Bäckermeister Bullerjahns
Bäckerladen beginnt Betrieb Bunkt 8. Bäckermeister Bullerjahns
blonde Base Babette benötigt braune, ballige Bauernbrötchen
bereits Bunkt 7. Bekommt Bäckermeister Bullerjahns blonde Base
Babette bereits braune, ballige Bauernbrötchen?

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

Schöne Geschichte, ich entscheide mich für

a) Ja

Begründung: Die blonde Base Babette lebt in der Großfamilie des Bäckermeisters. Die Brötchen, die sie um 7:00 h benötigt (Deine Wortwahl! von Kauf war nicht die Rede), holt sie sich aus der Backstube, denn sie ist für das Frühstück der Großfamilie zuständig. *g*

b) Nein
c) Abbrechen
d) Ignorieren
e) Wiederholen
f) 42

Was wolltest Du eigentlich hören?
Machen die meisten Bäcker nicht sowieso schon um 7 auf?

Gruß Gudrun

Unkündbar gibt es nicht.

Dann schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unk%C3%BCndbarkeit

Hallo Wolfgang,

dann lese bitte Deinen eigenen Link sorgfältig.

was ist denn bloß in Dich gefahren?

Ich habe auf das absolute „gibt es nicht“ des Vorposters reagiert.
Heißt „gibt es nicht“, daß sowas nicht existiert oder daß sowas nicht durchgesetzt werden kann?

Die Ursprungsfrage selbst ist eh ein Witz und kann mit den wenigen Infos sowieso nicht beantwortet werden.

Ausgeschlossen
ist lediglich die Ordentliche Kündbarkeit. Außerdem hat die
Rechtsprechung
[…]

Von irgendwelchen „wenn“ und „aber“ wissen wir nichts.

Also stimmt es schon, absolute Unkündbarkeit gibt es nicht und
kann es gar nicht geben.

Wenn jemand die Voraussetzungen erfüllt, sich nichts zuschulden kommen läßt, nicht krank wird, keine Frikadellen vom Chef-Büffet nascht, der Betrieb und der Arbeitsplatz weiterhin bestehen, dann kann jemand unkündbar sein.

Möchte nicht wissen, wieviele unkündbare Frühstücksdirektoren
irgendwo rumsitzen. :wink:

Gruß Gudrun

Hi!

Wenn jemand die Voraussetzungen erfüllt, sich nichts
zuschulden kommen läßt, nicht krank wird, keine Frikadellen
vom Chef-Büffet nascht, der Betrieb und der Arbeitsplatz
weiterhin bestehen, dann kann jemand unkündbar sein.

Das sind allein 7 Argumente GEGEN eine Unkündbarkeit.

Wolfgang hat doch nur erwähnt, dass es eine absolute Unkündbarkeit nicht gibt - und das ist völlig korrekt.
Ich verstehe Dein Problem damit nicht!

Gruß
Guido

Hallo Gudrun,

was ist denn bloß in Dich gefahren?

Nicht gleich sauer sein.

Heißt „gibt es nicht“, daß sowas nicht existiert oder daß
sowas nicht durchgesetzt werden kann?

Eigentlich, dass so was nicht existiert. Aber m.W. gibt es eine Ausnahme sogar für die außerordentliche Kündigung: Mutterschutzgesetz. Hier bedarf es (vorab?) der Zustimmung einer Behörde/eines Amtes, irgend so etwas, ansonsten ist auch die außerordentliche Kündigung in diesem Fall unwirksam, egal welche Gründe vorliegen. Details weiß ich leider nicht, vielleicht kennt sie jemand anderer.

Gruß
Der Franke

Hi!

Aber m.W. gibt es
eine Ausnahme sogar für die außerordentliche Kündigung:
Mutterschutzgesetz. Hier bedarf es (vorab?) der Zustimmung
einer Behörde/eines Amtes,

…die aber durchaus theoretisch gegeben werden kann.
Also auch hier: Keine UNkündbarkeit.

VG
Guido

Hi!

Wenn jemand die Voraussetzungen erfüllt, sich nichts
zuschulden kommen läßt, nicht krank wird, keine Frikadellen
vom Chef-Büffet nascht, der Betrieb und der Arbeitsplatz
weiterhin bestehen, dann kann jemand unkündbar sein.

Das sind allein 7 Argumente GEGEN eine Unkündbarkeit.

7?
Gegen?

Hä?
Das soll verstehen wer will!

Gruß Gudrun

7?

Zähle nochmal nach!

Gegen?

Natürlich.
Wenn eines davon zutrifft, kann gekündigt werden (mir würden bestimmt noch 20 andere Dinge einfallen, aber egal).

Da selbst bei Deinen Einschränkungen Sachen auftauchen, die man nicht immer selbst beeinflussen kann (Standortsicherheit z.B.), ist doch völlig klar, dass es eine Unkündbarkeit nicht gibt.

Hä?
Das soll verstehen wer will!

Es würde schon reichen, wenn Du verstehst, dass eine Unkündbarkeit nicht existiert.

Gruß
Guido

Laß gut sein
Ich kann mit Deiner Art der Argumente-Verdrehung des Argumentierens nichts anfangen.

Gruß Gudrun

Ich kann mit Deiner Art der Argumente-Verdrehung des
Argumentierens nichts anfangen.

Nun, dafür kann ich nichts.

Fakt ist schlicht, dss eine Unkündbarkeit nicht existent ist, ok?

Gruß
Guido

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