Habe in meiner Mietwohnung noch einen 16 Ampere Sicherungskasten, was dazu führt, dass beim Betrieb von Starkstromgeräten wie Staubsauger, Kopierer etc. die Sicherungen rausfliegen. Es kann manchmal sehr nervig sein, wenn dann in der halben Wohnung dunkel ist und man ständig die Sicherug wieder reindrücken muss.
Ist der Vermieter eigentlich in so einem Fall verpflichtet, auf seine Kosten den Sicherungskasten auf 32 Ampere umzurüsten?
16 A x 230 V = 3680 Watt. Du musst einen ganz schön starken Staubsauger haben…
Spaß beiseite, typischerweise haben 50er-Jahre Wohnungen 2 Sicherungen. Eine für Herd/Küche und eine für den Wohnbereich. Soweit ich weiss, ist der Vermieter nicht verpflichtet, daran etwas zu ändern. Du darfst halt nicht alle Geräte gleichzeitig anmachen.
der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Voraussetzungen zu
schaffen, dass Du stärkere Geräte oder mehrere gleichzeitig anschliessen kannst. Es kann jedoch ein Mietmangel sein, wenn der Vermieter Dir vor Vertragsabschluss erklärt hat, dass Du alle Geräte im Haushalt jederzeit nutzen kannst. Dann hätte er eine Zusage erteilt, die nicht zutreffend ist. Wurde nicht darüber gesprochen, gibt es leider keinen Anspruch.
klar, wenn ich etwas verspreche, muß ich es auch halten. Ansonsten wäre es wirklich absurd, den Vermieter dazu zu verpflichten (es muß ja schließlich nicht nur die Sicherung, sondern die gesamte elektr. Ausstattung erneuert werden).
Grüsse
P.S.: Mein Mietfall von neulich (mehrere Postings zwischen Dir und mir) hat sich erledigt. Nach Gerichtsurteil (Räumungsklage) kam die ausstehende Miete umgehend. Jetzt muß nur noch meine Anwältin die RA+Gerichtskosten eintreiben. Gestern abend hat die Mieterin dann angerufen und angekündigt, dass sie eine Kündigung Ihrerseits schickt (unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten). Jetzt muß ich nur noch darauf achten, dass beim Auszug der Zustand der Wohnung entsprechend ist.
Warum muß man eigentlich immer erst die Gerichte mit sowas belästigen ?
klar, wenn ich etwas verspreche, muß ich es auch halten.
Ansonsten wäre es wirklich absurd, den Vermieter dazu zu
verpflichten (es muß ja schließlich nicht nur die Sicherung,
sondern die gesamte elektr. Ausstattung erneuert werden).
Warum muß man eigentlich immer erst die Gerichte mit sowas
belästigen ?
Würde ich dies verstehen, wäre manches in meiner praktischen Arbeit einfacher.
Ist der Vermieter eigentlich in so einem Fall verpflichtet,
auf seine Kosten den Sicherungskasten auf 32 Ampere
umzurüsten?
Hallo,
kleine technische Anmerkung.
Die Sicherungen dienen dazu das Leitungsnetz nicht zu überlasten. Bevor also eine Leitung durchbrennt und das Haus abfackelt brennt zuerst die Sicherung durch.
Daher reicht es nicht nur den Sicherungskasten umzurüsten. Die gesamte Elektroinstallation des Hauses (mindestens der Wohnung) muss ausgetauscht werden.
Nur 10 Ampere
Musste grad feststellen, dass die Sicherung, für den Raum, wo es ständig Probleme gibt, eine 10 A Sicherung ist. Somit stehen mir nur 2300 Watt zur Verfügung. In einem Raum , wo der Kopierer, Computer und Zubehör, mehrere Lampen stehen, dazu ein Fax, eine Telefonanlage und 2 Funkstationen für die Schnurlostelefone kommen locker 2000 Watt zusammen. Jetzt ist mir der Grund verständlich…
Nunja, also müssen jetzt in der ganzen Wohnung die Wände aufgebohrt werden und neue Elektroleitungen inkl. Steckdosen verlegt werden…??? Und danach drübertapezieren…
Vielelicht finde ich doch bei Ebay noch irgendwo eine 20 A Sicherung, die man in mein altes Sicherungskasten reindrehen kann…dann hätte ich Ruhe.
Wie lässt sich denn feststellen, was die Altelektroleitungen an Stromstärke vertragen könnten?!
Vielleicht werden die auch mit 3000-4000W fertig, ohne die zulässige Normen zu überschreiten.
Vielelicht finde ich doch bei Ebay noch irgendwo eine 20 A
Sicherung, die man in mein altes Sicherungskasten reindrehen
kann…dann hätte ich Ruhe.
Das liefe unter dem Begriff „grobe Fahrlässigkeit“. Wenn die Bude abfackelt, wirst Du an dem Schaden einige Jahre knabbern dürfen - Deine Versicherung wird nämlich dankend die Zahlung ablehnen.
Wie lässt sich denn feststellen, was die Altelektroleitungen
an Stromstärke vertragen könnten?!
Elektriker kommen lassen und Kabelquerschnitte kontrollieren lassen. Die Wahrscheinlichkeit in einer so alten Wohnung dürfte allerdings gering sein, dass man höhere Stromstärken fahren kann.
Danke für die Hinweise
Danke für die Hinweise.
Werde eben dieses meinem Vermieter vorschlagen. Und wenn eine Neuinstallation der Leitungen nötig wird, werde ich eine Teilung der Kosten mit dem Vermieter vereinbaren.
Da in anderen Wohnung des Hauses längst neue Leitungen gelegt worden sind, wird der Vermieter wohl gesprächsbereit sein.
Finger Weg vom Verteilerkasten!
Hallo Sebastian,
nachdem ich jetzt alle Postings zu Deiner Anfrage gelesen habe, mal ein paar Worte zum Gesetz:
Manipulationen an elektrischen Anlagen durch Personen, die nicht elektrotechnisch unterwiesen, oder einen entsprechenden Facharbeiter/Meisterbrief vorweisen können, können Strafrechtlich verfolgt werden, ist Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und führt zum sofortigen Verlust jeglichen Versicherungsschutzes.
Zur Wahl der Sicherungsgrösse gibt es VDE-Vorschriften. In einer normalen Wohnung ist eine maximale Absicherung von 16 Ampere pro Stromkreis erlaubt. Diese gilt für Leitergrössen von 1,5² bzw. 2,5²
Bei einer 20 Ampere-Schraubsicherung kannst Du auch genausogut ein Stück Stahl einlöten, die wird nie auslösen! (mal davon abgesehen, dass ein solcher Einsatz nicht passen wird) Das heisst aber, dass das gesamte Haus gefährdet ist. Es kann zu einem Totalverlust des Gebäudes durch Überlastung des Stromnetzes kommen (incl. Personenschaden). Das würde ich mir mal kräftig überlegen! Die Versicherung wird nichts zahlen! (siehe oben)
Der Vermieter ist zur keiner Änderung verpflichtet. Sollte er sich zu einer entsprechenden Änderung breitschlagen lassen, ist der aktuelle Stand der VDE einzuhalten. Das würde zusätzliche Stromkreise mit 16 Ampere-Sicherungsautomaten und neue Leitungen voraussetzen. Eine Zuzahlung zu den Kosten würde ich nicht leisten. Es ist Vermietersache die Baulichen Änderungen zu finanzieren.
Werde den Vermieter kontaktieren
Hallo Merlin,
danke für deine umfangreiche Ausführungen und Kommentare zur Gesetzeslage und Physik der Elektrik. Also wenn ich diese 16 A hätte, wäre ich schon sehr glücklich. In dem einen problematischen Zimmer arbeitet nur eine 10 A Sicherung. Für die anderen Zimmer machen die Arbeit 16 A Sicherungen.
Werde dann dem Vermieter vorschlagen, meine Wohnung von einem Elektriker inspezieren zu lassen und bei Bedarf einen nach VDE genormten neuen Sicherungskasten / evtl. neue Elektroleitungen verlegen zu lassen.