16 Jährige angeblich unrecht mit Taxi befördert?

Servus,

das „hier nein“ ist spekulativ. Es ist nicht bekannt, ob der Tochter das Geld zur freien Verfügung überlassen worden ist oder nicht.

Der Sachverhalt gibt dazu überhaupt nichts her; genauso spekulativ kann man vermuten, daß es sich hier um Taschengeld z.B. für Essen und Trinken während des Urlaubs (zweckgebunden) gehandelt hat, und daß sich die Eltern bei dem Taxler gemeldet haben, nachdem der Opa in Diyarbakir sich bei ihnen gemeldet hat und durchblicken ließ, daß es nicht schön von ihnen war, die Kleine mit bloß vierzig Euro für drei Wochen auszustatten - und es waren eigentlich zweihundert, bloß das meiste davon ist eben schon zwischen Niederbiegen und Echterdingen auf der Autobahn verbrannt. Oder gar, daß der Opa in Diyarbakir ihnen sagte, daß die vierzig Euro, die sie der Kleinen für seine Zahnbehandlung mitgegeben hatten, aber nicht sehr weit reichten.

Schöne Grüße

MM

Hallo Mevius,

Woher kam das Flugticket in die Türkei?
Wer hat es bezahlt?
Wussten die Eltern davon?
Sollte die 16jährige allein reisen? Wenn nein, mit wem?

Ich sehe ehrlich gesagt nicht, wo es für Ansprüche des
Taxifahrers darauf ankommen könnte.

Stimmt. Im Ursprungsposting wurde ausdrücklich nach „Meinungen“ gefragt. Darauf habe ich mich bezogen, möglicherweise wurde es überlesen.

Die Eltern wussten
offenbar von nichts und waren nicht einverstanden; welche
Bedeutung soll da z.B. noch haben, wer das Flugticket bezahlt
hat?

Ausser dem Ursprungsposting gibt es keine weiteren Informationen des Erstellers des Ursprungsbeitrages. Alles, was (vor und) nach Deinem „offenbar“ kommt, ist nicht offenbar, sondern reine Vermutung.

Weiter oben wird die Vermutung ausgesprochen, daß der Taxifahrer bewusst getäuscht wurde. Dies kann genauso wahrscheinlich sein wie Deine Vermutung.

Gruß
Jörg Zabel

Darauf kommt es doch gar nicht an, ob sie es für die Taxifahrt
gegeben haben.

Es kommt darauf an, ob die Taxifahrt zu dem gehört, womit die Eltern einverstanden wären. Wie ich ja schon sagte: Sonderfall von § 107 BGB. Das musst du mir nicht glauben, es entspricht aber der Ansicht der herrschenden Meinung in der Jurisprudenz. Und sind die Eltern hier einverstanden? Offenbar nicht.

Das ist doch alternativ: entweder zu einem
bestimmten Zweck (hier nein) oder zur freien Verfügung.

Wenn die Eltern eine wirklich freie Verfügung im Sinn gehabt hätten, dann wären sie auch mit einer solchen Taxifahrt einverstanden gewesen; das sind sie aber offensichtlich nicht.

Die
Eltern müssten dann doch beweisen, dass sie das Geld nicht zur
freien Verfügung überlassen haben?

Die Eltern müssen überhaupt nichts beweisen, weil sie in einem etwaigen Prozess gar nicht Partei wären, sondern nur Zeugen. Die Beweislast sehe ich im Übrigen bei dem Taxifahrer. Und das ist auch so ein Punkt: Hier sind die Tatsachen bestenfalls offen; aber selbst dann würde der Taxifahrer unterliegen. Denn wo ein Beweis nicht erbracht werden kann, wird nach der Beweislast entschieden.

das „hier nein“ ist spekulativ. Es ist nicht bekannt, ob der
Tochter das Geld zur freien Verfügung überlassen worden ist
oder nicht.

Das stimmt zwar, aber man muss doch von dem Stoff ausgehen, den man hat, und man kann prognostizieren, was im Gerichtsverfahren passieren würde. Was würden die Eltern wohl sagen? „Mit so was wären wir nie einverstanden gewesen.“ Und das ist ja auch schlüssig, denn wenn sie damit einverstanden gewesen wären, wären sie ja damit einverstanden gewesen, dann bräuchten sie das Geld nicht zurückfordern.

Davon abgesehen sehe ich die Beweislast beim Taxifahrer. Also dürfte er selbst beim non liquet unterliegen.

Servus,

Davon abgesehen sehe ich die Beweislast beim Taxifahrer.

Nun, wünschen wir ihm, daß er das nächste Mal, wenn jemand von ihm zu einer dringenden Besprechung mit dem Papst nach Rom gefahren werden will, sich vor der Annahme des Auftrages ein paar Gedanken zur Geschäftsfähigkeit des Fahrgastes machen möge.

Schöne Grüße

MM

Das kann man immer nur empfehlen, wenn Geschäfte mit potenziell nur beschränkt Geschäftsfähigen anstehen. Der Clou am Minderjährigenrecht liegt ja gerade darin, dass der Vertragspartner ganz schön auf die Nase fallen kann.

Angesichts der Frage nach dem Verbrauchensbruch zwischen Eltern und Tochter schließe ich aus, dass beide zusammen diesen Betrug geplant haben. Das gibt der fiktive Sachverhalt, den wir hier diskutieren, einfach nicht her.

Bliebe nur noch ein Betrug allein der Tochter. Sie müsste also mit der Absicht gefahren sein, das Entgelt nicht zu errichten oder es am Ende wiederzuerlangen. Nicht auszuschließen, aber wahrscheinlich eben auch nicht zu beweisen.

PS
Schwebende Verträge sind seit der Erfindung der Schwerkraft sowieso verboten.