16 Jährige will zu den Großeltern, wie?

Liebe/-r Experte/-in,

zu meiner Situation:

Ich habe eine Freundin(16 Jahre), sie wohnt bei ihren Eltern. Von denen wird sie dort nur fertig gemacht.
Sie wäre durchaus damit einverstanden zu ihren Großeltern zu ziehen, jedoch meint ihre Mutter, sie würde das Kind eher ins Heim weit weg schicken als bei ihren Großeltern leben zu lassen. Was sie nur aus Wut behauptet, aber durch dickköpfigkeit ernst meint. Ihre Großeltern würden meiner Freundin ein besseres Zuhause bieten. Also stellt sich mir die Frage, ist es möglich, dass ihre Großeltern die Vormundschaft für sie, wenn sie dem zustimmt erhalten. Sei es per Jugendamt oder Familiengericht hauptsache sie wird dort untergebracht, wo es ihr am besten geht.

Danke im Vorraus

Hallo,
dazu kann ich wirklich keine Antwort geben. Mein Thema ist der Datenschutz.
tut mir leid.

Lieber PapaTheMan
Da ich Deine Anfrage nur nach schweizerischem Recht beantworten kann, wird Dir meine Antwort nur von beschränktem Nutzen sein.

Für die Zuteilung dessen, was wir «elterliche Sorge» nennen (früher hiess es sogar noch elterliche Gewalt) zu der auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört, ist grundsätzlich das Kindeswohl massgebend. Es kann also weder von Deiner Freundin noch von Deinen Eltern einfach darüber verfügt werden kann. Für die Zuteilung der elterlichen Sorge ist entweder die Vormundschaftsbehörde oder das Familiengericht zuständig.

Ich empfehle Deiner Freundin aber dringend, mit dem Sozialamt ihrer Wohngemeinde kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen. Die jeweiligen Mitarbeiter kennen Mittel und Wege, um aus solchen Situationen herauszufinden und können auch etwas gegen diese schwierige Lage Deiner Freundin unternehmen.

Freundliche Grüsse
Eugen Huber

Also das, was ich ihr rate ist: Geh zum Jugendamt u schildere Deine\ihre Situation. Dort findet ihr auch Fachleute die Euch weiter helfen und sich auch mit dem rechtlichen Bereich auskennen

Kann leider nicht helfen!!!

Sorry!!!

Also: An der Stelle Deiner Freundin würde ich auf jeden Fall wegen der familiären Situation das Jugendamt aufsuchen. Deine Freundin ist 16, sie hat immer auch schon ein Mitspracherecht und kann nicht einfach „irgendwo untergebracht werden“. Beim Jugendamt gibt es spezielle Leute, die Deiner Freundin weiterhelfen können. Ein Heimplatz würde hier sicher nicht infrage kommen. Zuständig ist das Jugendamt in Deinem Ort. Sie soll sich dort nicht abwimmeln lassen!
Sonst könnte man noch einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen. Also ich wünsche Euch viel Glück!!!
Und denkt dran: Mit 16 ist man Jugendlicher und kein Kind mehr!!! Viele Grüsse. H.Lange

Hallo

Zuerst sollte deine Freundin selber zum Jugendamt gehen und dort ihre Situation schildern und sich Hilfe holen. Das Jugendamt würde bestimmt nicht damit einverstanden sein das deine Freundin mit 16 Jahren von ihrer Mutter einfach in ein Heim gesteckt wird, es wird Beratungsgespräche geben mit ihr und ihrer Mutter, und mit 16 Jahren kann sie mitbestimmen wo sie wohnen will, sie braucht sich deswegen keine Sorgen machen.

Gruß K.