16 jährigen fremden Jungen aufnehmen

Hallo,

kurz zur Erklärung. Ich habe 2 Söhne 19 und 16 die beide bei mir wohnen.Wir haben ein großes Haus wo auch noch ein Zimmer frei wäre. Nun zum eigentlichen der frühere Freund meines kleinen Sohnes möchte jetzt eventuell bei uns einziehen. Seine Eltern haben sich getrennt die Mutter zieht etwas weiter weg und zum Vater kann er nicht. Nun hatte ich die Idee ihn aufzunemhen. Was kommt auf mich zu, welche Kosten, kommt dann das Jugendamt, welche Pflichten übernehme ich,ich bin unsicher ob das gut gehen kann.Was kann ich dafür nehmen wenn er hier wohnt. Ich wäre für jeden Rat dankbar.
lg

Da es sich ja um einen minderjährigen mit Eltern handelt, kommen erstmal die Eltern für das Kind auf. Beide Eltern haben unter normalen Umständen auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht - d.h. die Absprache und ob der Junge bei Ihnen wohnen kann, läuft nur mit „ZUSTIMMUNG“ beider Elternteile.
Wenn das geklärt ist, würde ich mich mit den Eltern zusammen setzen und eine sogenannte „Kostenrechnung“ erstellen. Zur Frage was Sie für „Kost und Unterkunft“ verlangen können liegt sicherlich an den lokalen Gegebenheiten als auch an der Finanzkraft der Eltern. Da SIe ja selber einen 16jährigen Sohn haben, wissen Sie ja welche Kosten er Ihnen monatlich macht. :wink:
Das Jugendamt wird unter normalen Umständen nicht kommen. Was sollten die bei Ihnen ? Ein Freund der Familie wohnt halt längere zeit bei Ihnen ! Falls Sie selber Sozialbezüge erhalten, müssten Sie allerdings den zusätzlichen Mitbewohner anmelden und natürlich auch Ihre Einnahmen deklarieren.

Hallo Patricia,
schwierige Angelegenheit,die man sich reichlich überlegen sollte.
Wenn sie es über das Jugendamt machen und die Mutter hat ein eigenes Einkommen,wird sie zur Kasse gebeten.Bei einem Alter von 16 Jahren nich gerade wenig.
Wenn sie es mit der Absprache der Mutter machen,können sie eine Summe aushandeln.Bedenken sie,es ist nicht nur das finanzielle.
Sie haben eine große Verantwortung,allein ihre Absicherung rein Versicherungstechnisch.
Ich würde sagen,sprechen sie mit dem Jugendamt,dort kann man sie am besten beraten.
Wir sinde Pflegeeltern,ohne Absprache mit dem Jugendamt,machen wir nichts.
Allein,die Vorstellung,dem Kind passiert etwas,man wird seines Lebens nicht mehr froh.
MfG
Kornelia

Hallo Patricia,

rechtliche Fragen usw. kann ich leider hierzu nicht beantworten, in jedem Fall würde ich eine Beratung z.B. bei der Caritas oder beim Jugendamt suchen.
Beziehungstechnisch gesehen würde ich bei Ihrem angedachten Projekt zur Vorsicht raten, zumal neben den eigenen Söhnen ein nicht leiblicher Quasisohn dazukäme, was das über die Jahre erworbene Beziehungsgeflecht Ihrer Familie durcheinanderwirbeln könnte. Bestimmte Regeln, die bisher galten, würden eventuell hinterfragt werden usw. …

Alles Gute

Leo

Hallo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich kein Rechtsanwalt bin.

Viel Glück und alles Gute!

Edeltraut

Hallo,

erstmal kurz die Frage: was bedeutet der „frühere Freund“? Sind die beiden Jungs nicht mehr befreundet? Dann könnte es vllt schief gehen&dir hängt schnell der Haussegen schief. Grad in dem Alter…

Ansonsten würde ich das mit den Eltern klären. Wenn alle einverstanden sind, kann das sicher ganz unbürokratisch ablaufen, bestenfalls müssen die Eltern dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Wichtig ist nur, was ist, wenn was ansteht? Unterschrifetn für die Schule, Lehre o.ä. dürfen ja nur Sorgeberechtigte geben. Geht das auch mit einer Vollmacht, machen da alle Beteiligten mit? Nicht immer kann man etwas schnell über Mail/ Fax/ Post klären, weil es zB Originalunterschriften braucht.

Aber wenn er zB noch zur Schule geht, auch länger (Abi), kommt ja bis auf Arbeiten, Zeugnisse, Klassenfahrten nicht viel Wichtiges, was Unterschriften braucht. Wenn ihr das in einem gemeinsamen Gespräch (also alle!) mit der Schule klären könntet, wär das vllt schon das Wichtigste.

An Kosten müsstet ihr ja eig. wissen, was es kostet, sowohl seine Mama als auch du. Einigt euch da auf eine Summe, die die Mama überweist, zB Kindergeld plus Taschengeld plus Summe x für das, was noch kommt (Klamotten, schulische Ausgaben).

Das wär alles, was mir so einfällt. Und solang das nicht bürokratische Wege nimnmt (Sorgerecht oder eben o.g. Aufenthaltsbestimmungsrecht), hast du sicher auch keine Pflichten oder so.

Du musst halt nur Bedenken, ob du das mit allen Konsequenzen willst. Sicher stehst du in irgendeiner Weise gerade, wenn was passiert, er Mist baut. Vllt Streit bei euch zH? Was ist wenn die Mama plötzlich nicht mehr zahlt? Alles soclhe Dinge, ich weiß ja nicht, wie die Verhältnisse sind…

Hoffe, ich konnte dir helfen. Ansonsten wünsche ich alles Gute!

LG

Hallo, Also ich möchte nicht alle Vorschriften, Richtlinien und Paragrafen zitieren die mir Berufswegen bekannt sind, so werde ich meine Antwort so allgemein wie möglich halten. Egal ob du den Jungen aufnimmst oder nicht, mit 16 Jahren ist er immer noch Minderjährig und nur bedingt Rechtsfähig. Seine Eltern egal wie und was für zustände dort herrschen sind solange das zuständige Jugendamt bzw. Familiengericht nicht etwas anderes Entscheidet, für ihn Verantwortlich.
Das Jugendamt wird keinerlei Kosten genau aus diesem Grund übernehmen. Auch ihn einfach so als einen Mieter anzusehen geht ohne Schriftliche Zustimmung des Sorgerechtsverantwortlichen nicht.
Um es auf den Punkt zu bringen, der Gedanke und Wille ist vielleicht gut gemeint, aber wie ich im Berufsalltag schon erleben musste, kann eine gute Tat auch gewaltig nach hinten los gehen.
Bevor du eine Entscheidung triffst setze dich mit den Eltern und oder dem Jugendamt in Verbindung.
LG

Hallo Patricia,

danke für Ihre Anfrage an mich.

Eine ähnliche Situation habe ich vor vielen Jahren in meiner Familie erlebt, als meine Tochter ungefragt ihre Freundin (beide damals 17 J. alt) mit in meinen Haushalt brachte und sich sogar ein Zimmer mit ihr teilen musste. Ich hatte damals festgelegt, dass sich beide miteinander arrangieren müssen und „mein Pflegekind“ ohne Sonderrechte in meinen Haushalt integriert wird und auch kleine Pflichten übernehmen muss, denn ich war zu der Zeit voll berufstätig. Das wurde so von beiden Mädchen akzeptiert und klappte auch.
Dieser Zustand nach einem Zerwürfnis mit ihren Eltern war vorübergehend gedacht. Das Mädchen war weiter krankenversichert (sehr wichtig!!) über die Eltern. Kostgeld habe ich nicht verlangt, aber rein persönliche Ausgaben hat sie von ihrem Taschengeld selber bestritten, ohne dass darüber diskutiert wurde. Nach mehreren Wochen hatten sich die Wogen im Elterhaus geglättet und die Freundin zog zwar nicht zurück aber mit ihrem Freund zusammen in eine eigene Wohnung. - - - so viel zu meinen eignen Erlebnissen.

Bei Ihnen scheint das Verweilen des neuen Hausgenossen für längere Zeit geplant zu sein. Da sollten Sie genau hinsehen, wie alle 3 Jungen sich miteinander verstehen - zu erwartende Spannungen sollten Sie von Ihrem löblichen Vorhaben abhalten. Prüfen Sie auch vorab genau, wie gut der Junge sich in Ihren Haushalt und den Alltag einfügt - besonders, wenn Sie vielleicht tagsüber noch arbeiten gehen.

Ich denke, dass weiterhin dessen Eltern, auch wenn sie den Sohn nicht bei sich wohnen lassen, für dessen Unterhalt und Taschengeld aufkommen müssen. Wenn die sich dagegen wehren, kann man sich an das Jugendamt wenden, das dann seinerseits sicher auf die Eltern zugeht. Wie hoch man die mnatlichen Unterhaltskosten ansetzen kann, weiß ich nicht, dafür gibt es Tabellen.
Insgesamt bin ich über die rechtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend informiert.

Ich hoffe, Ihnen mit meinem Beitrag etwas geholfen zu haben und würde mich über eine positive Reaktion freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Schotten

Hallo,

also, rein fachlich kann ich Dir nicht weiterhelfen, weiß allerdings von Nachbarn, die auch für längere Zeit den minderjährigen Freund ihres Sohnes aufgenommen hatten. Gezahlt haben das die Eltern (ebenfalls in Trennung lebend und weggezogen), auch das Jugendamt war informiert. Beim Jugendamt müsste man Dir auf jeden Fall sagen können, welche Kosten Du geltend machen kannst.

Bei unseren Nachbarn ist es nicht gutgegangen, als der Junge 18 war und sich an keinerlei Regeln mehr halten wollte, ist er ausgezogen, aber das kommt natürlich sehr auf das Kind an, wie das abläuft …

LG
figuralis

Hallo Patricia

ich habe zwar selber zwei Kids, Kathi 15 Phil 17, kann dir aber persönlich nicht weiterhelfen, außer mit dem Rat,das du dir das gut überlegen solltest. wende dich doch an die Entsprechende Stelle beim jugendamt

LG. Ralph

Hallo,
wir haben keine Möglichkeiten einen jungen Mann aufzunehmen.
K.T.

Hallo Patricia,

das ist nicht so leicht zu beantworten. Ich würde hier auf jeden Fall das Jugendamt befragen. Die wissen sicherlich ganz genau, wer für welche Kosten aufkommt, welche Vergütung Ihnen zusteht und welche sonstigen Bedingungen zu erfüllen sind.

Hinzu kommen sicherlich juristische Fragen zum Thema Sorgerecht, da Sie mit der Gewährung von Wohnrecht ja auch gewisse Verpflichtungen dem Jungen gegenüber übernehmen. Dann können noch weitere Fragen aufkommen: Was geschieht, wenn dessen Eltern wieder zusammen kommen, oder wenn die Mutter wieder in die Nähe zieht, und der Junge wieder zu ihr soll, oder wenn seine Mutter oder der Vater ins Ausland ziehen und ihn mitnehmen wollen? Besteht die Möglichkeit zur Adoption?

Es sind also einige Punkte zu klären, weshlab mein Rat lautet: Keine überstürzte Entscheidung treffen, sondern auf jeden Fall im Vorfeld mit allen Beteiligten alle Details besprechen. Das Jugendamt sollte auf jeden Fall angehört werden, und seine Eltern sollten einverstanden sein.

Mehr kann ich hierzu nicht sagen, hoffe aber, ich konnte helfen.

LG
Achim Padtberg

Hallo,

kurz zur Erklärung. Ich habe 2 Söhne 19 und 16 die beide bei mir wohnen.Wir haben ein großes Haus wo auch noch ein Zimmer frei wäre. Nun zum eigentlichen der frühere Freund meines kleinen Sohnes möchte jetzt eventuell bei uns einziehen. Seine Eltern haben sich getrennt die Mutter zieht etwas weiter weg und zum Vater kann er nicht. Nun hatte ich die Idee ihn aufzunemhen. Was kommt auf mich zu, welche Kosten, kommt dann das Jugendamt, welche Pflichten übernehme ich,ich bin unsicher ob das gut gehen kann.Was kann ich dafür nehmen wenn er hier wohnt. Ich wäre für jeden Rat dankbar.

lg

Hallo,
sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen
juerue

Puh schwere Frage,
ich würde mich mal an eine Beratungsstelle des Jugendamtes wenden.
Hier in Schleswig-Holstein gibt es da Anlaufstellen.

Persönlich denke ich, dass es sicher nicht einfach wird!
Was hält denn Deine Familie davon?
Was ist wenn die Freundschaft mal erledigt ist.
Thema Eifersucht?

Ich wünsche ganz, ganz viel Erfolg