wenn ein 16 jähriger jugendlicher, mit geschiedenen eltern, sichdazu entscheidet eine eigene wohnung zu beziehen… (die eltern haben geteiltes sorgerecht) benötigt man beide untschriften der eltern oder nur eine?
Eigene Wohnung ist eine „schwerwiegende“ Entscheidung, so dass beide Eltern zustimmen müssen. Eine fehlende Zustimmung kann allerdings durch das Jugendamt ersetzt werden, wenn der Jugendliche im Gespräch mit dem Sachbearbeiter genügend Reife zeigt.
Hallo.
Mir ist nicht ganz klar, was unterschrieben werden soll. Der Mietvertrag für eine Wohnung? Dann genügt wohl eine Unterschrift, je nachdem ob der Vermieter damit einverstanden ist.
Für eine Jugendhilfe z.B. ambulant betreutes Wohnen müssten beide Sorgeberechtigten unterzeichnen. Prinzipiell sollten beide Sorgeberechtigten mit dem Auszug in eine eigene Wohnung einverstanden sein, da eine solch wichtige Entscheidung einvernehmlich getroffen werden muss. Ist einer der Sorgeberechtigten dagegen, kann er das Familiengericht anrufen.
Gruß,
Kraig Lafuze
sorry, da kenn ich mich leider nicht mit aus, aber ich denke mal, da du noch nicht Volljährig bist und deine Eltern sich das Sorgerecht teilen, müssen auch beide unterschreiben und ihr ok dazu geben.
Hallo, Unterschriften beider Eltern werden benötigt.
Gruß B. W.
Hallo hamalo,
So funktioniert es nicht wirklich. Unabhängig von der Scheidung haben jeweils beide Eltern das Sorgerecht und die Vertretungspflicht. Der Junge kann sich nicht selbst eine Wohnung nehmen, da er noch nicht vetragsberechtigt ist. Also müsste diese Wohnung einer seiner Eltern anmieten und ihn dann darin wohnen lassen. Aber nun bleibt noch die gesetzliche Aufsichtspflicht, die beide Eltern sichern müssen,; am meisten der, bei dem der Sohn gerade gemeldet ist bzw. seinen Lebensmittelpunkt hat. Ansonsten schaltet sich das Jugendamt ein und verfügt z.B. eine Fremdbeaufsichtigung.
Also:eine eigene Wohnung funktioniert wirklich erst ab 18!
Ich empfehle dazu noch mal eine Konsultation mit einem Jugendamt.
Viel Erfolg!
HPS
Hallo,
bei geteiltem Sorgerecht müssen immer beide Elternteile zustimmen.
Alles Gute
Ursula
Am Besten mit dem Jugendamt klären, die können da am besten helfen.
Gruß
Grüß dich hamalo96,
du brauchst die Einwilligung beider Elternteile.
Viel Kraft und Erfolg bei diesem Schritt in das Erwachsenenleben!
Hallo,
wenn beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, sind auch beide Unterschriften erforderlich.
Gruß,
Reinhard
Hallo,
meines Erachtens, hast du mit 16 eh so schnell keine Chance, weil du bis zum abgeschlossenden 25. GB zu Hause wohnen bleiben musst. Wenn de den Versuch startest auf jeden Fall beide Unterschriften bei geteiltem Sorgerecht.
Andreas
Hallo,
wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, benötigt man auch beide Unterschriften.
Gruß
tsunami90