Guten Tag,
erst einmal möchte ich sagen, dass ich 16 Jahre alt bin und neben der Schule in
einem Computerfachgeschäft arbeite. Meine Schwester (volljährig) möchte einen
neuen Computer haben und erzählte ihr, dass ich Prozente bekomme. Der
Computer, den sie haben möchte kostet 1500€. Was ich mich jetzt Frage: Reicht es
aus, dass meine Schwester eine Einverständniserklärung unterschreibt, in der sie mir
erlaubt von ihrem Geld diesen Computer zu kaufen? Ein Kollege hat mir gesagt,
dass er sich weigern würde, mir diesen Computer zu verkaufen. Er hat sich auf den
„Taschengeldparagraphen“ 110 BGB berufen und mir als Beispiel dieses genannt:
Wenn der Computer in 33 Jahren kaputt gehen würde, könnte meine Mutter das
Geld für den Computer zurückverlangen, da sie zum Zeitpunkt des Kaufs nicht
damit einverstanden war. Ich habe mir diesen Paragraphen durchgelesen und nicht
verstehen können, ob ich den Computer mit dem Geld meiner Schwester kaufen darf
oder nicht.
Noch einmal kurz gefasst: Reicht die Einverständniserklärung meiner Schwester aus?
Vielen vielen Dank im voraus.
