Hallo!
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Ich respektiere Dein Wissen, aber auf die Familie vom Stein trifft imho die Vermutung, sie seien Unfreie gewesen nicht zu:
„Ritterl. Geschlecht des 13.-16. Jh., dessen Stammsitz wahrscheinlich in Steinhof (heute Gem. Heinrichswil-Winistorf) in der Herrschaft Aeschi (SO) lag. Als Erster der Fam. wird Heinrich de Lapide 1201 als Lehensempfänger von Hzg. Berchtold V. von Zähringen erwähnt. In der Folge waren die S. Vasallen der Gf. von Kyburg. Im 14. Jh. bürgerten sich Angehörige der Fam. in den Städten Solothurn, Thun, Burgdorf und Bern ein. Die S. verfügten über ausgedehnten Gerichts- und Grundbesitz im Oberaargau sowie im Raum Bern und Thun, z.B. ab 1386 die Twingherrschaft Utzigen, ab 1439 die Herrschaft Blumenstein und ab 1464 die Herrschaft Strättligen. Dazu kam im 15. Jh. auch beachtl. Besitz in der Stadt Bern. Dieser bildete die Basis des Aufstiegs der S. zu einer der führenden, am Stadtregiment beteiligten Familien. Die Nachkommen Hartmanns ( 1399), dem Begründer des Berner Zweigs, führten den Junkertitel und gehörten der Adelsgesellschaft *zum Narren und Distelzwang an.“
*„Als Adelsgesellschaften werden durch Eid besiegelte genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Adeligen bezeichnet, die sich im Heiligen Römischen Reich während des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit entwickelten.“
Allgemein zu Ministerialen:
„Im 12. Jahrhundert setzte ein Angleichungsprozess an den Stand der Edelfreien (Vasallen) ein. Die Reste der Unfreiheit schwanden allmählich, die Dienstlehen wurden zu erblichen Lehen, auch weil häufig verarmte Edelleute unter Vorbehalt ihrer Freiheitsrechte freiwillig in den Ministerialenstand übertraten. Da die Ministerialen seit dem 13./14. Jahrhundert im niederen Adel aufgegangen waren, bildeten sie seit Beginn des 15. Jahrhunderts den Kern des Ritterstandes.“
„Auch gelang es vielen der alten Dienstmannenfamilien, sich endgültig aus der Abhängigkeit von Hochadel, Klöstern und Hochstiften zu lösen. Diese Niederadelsschicht stieg zur Reichsritterschaft auf, die sich zur Wahrung ihrer Rechte im 16. Jahrhundert zu „Ritterorten“ und „Ritterkantonen“ organisierte und nur den Kaiser als Oberherrn anerkannte.“
Gruß,
Eva