Absatz 1 besagt unter anderem :
(1) […] Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 auszugehen, […]
Kann man davon ausgehen, dass auf einer Rechnung dann zunächst alle Nettobeträge auf Positionsebene zu einer Gesamtsumme aufaddiert werden müssen um die auszuweisende Umsatzstuer zu berechnen? Oder ist es trotzdem möglich die Steuer auf Positionsebene zu berechnen und anschließend die Summen zu bilden?
Prinzipiell sind es ja bei beiden Vorgehensweisen im Endeffekt Summen, es können aber Differenzen aufgrund von Rundungen im Cent-Bereich entstehen wenn man die Ergebnisse vergleicht.
Ich hoffe ich hab das richtig verstanden.
Man muss die gesamten Nettobeträge addieren. Von der Summe wird dann der Steuersatz berechnet.
Auf der UStVA wird auch nur die BMG eingetragen und nicht die Steuer (Regelfall).
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Jein. Was ich sagen wollte ist eigentlich folgendes:
Wenn man eine Ausgangsrechnung erstellt, ist man als Unternehmer ja verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen und einzufordern und anschließend nach Abzug der Vorsteuer ans FA abzuführen.
Nun könnte man, denke ich die auszuweisende USt bei einer Rechnng mit mehreren Positionen pro Position berechnen und anschließend die berechneten UST-Beträge pro Position addieren? (ist ja dann auch eine Summe).
Die zweite Alternative ist eben die Nettobeträge aller Positionen zu addieren und anschließend einmalig die USt über die Summe aller Nettobeträge zu addieren.
Vergleicht man allerdings die Ergebnisse beider Vorgehensweisen so kann es aufgrund von Rundungsdifferenzen zu Abweichungen kommen.
Meine Frage zielte darauf ab, ob mit dem besagten Absatz des §16 ausgedrückt werden soll, dass nur die zweite Vorgehensweise rechtmäßig ist?
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Hallöchen
§ 16 UStG hat mit der Erstellung von Rechnungen gar nichts zu tun. In diesem Paragraphen geht es ausschließlich darum, wie der Unternehmer seine Umsatzsteuer für das Kalenderjahr zu berechnen hat.
Wenn man der Frage nachgeht, wie eine ordnungsgemäße Rechnung aussieht muss man im § 14 UStG nachlesen:
§ 14 (4)UStG „Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: … Nr. 8 …den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag…“ (§ 10 UStG Entgelt = Alles was der Leistungsempfänger aufwendet um die Leistung zu erhalten; also Rechnungsentsumme) Daraus wird nun der Steuerbetrag errechnet.
Folglich ist weder noch richtig. Richtig wäre folgende Aussage:
Das Entgelt beträgt z.B. 116,00 €. Die darin enthaltene Umsatzsteuer beträgt 16,00 €.
Also mit so einer Antwort hat man wohl nicht gerechnet 
Grüßle Soni
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PS
PS:
Trotzdem würde ich die geläufigste Art der Rechnungsschreibung anwenden:
Netto alles zusammen + USt = Rechnungsbetrag
Schöne Pfingstgrüße
Soni