Hallo,
bei der Einführung des ALG II sollen 160 Euro Zuschlag gezahlt werden. Im Gesetz steht das dies im Anschluss an Arbeitslosengeld erfolgen soll. Öffentlich diskutiert wird aber, dass dies bei der ersten Einführung, also am 01.01.05. , auch für die Bezieher der bisherigen Arbeitslosenhilfe gelten soll.
bei der Einführung des ALG II sollen 160 Euro Zuschlag gezahlt
werden. Im Gesetz steht das dies im Anschluss an
Arbeitslosengeld erfolgen soll. Öffentlich diskutiert wird
aber, dass dies bei der ersten Einführung, also am 01.01.05.
, auch für die Bezieher der bisherigen Arbeitslosenhilfe
gelten soll.
wenn du zwei jahre vor ALG II einführung, also in der zeit vom 01.2003 bis 01.2005, arbeitslosenGELD bezogen hast, dann hast du anspruch auf einen zusätzlichen aufschlag aufs ALG II.
aber leider fällt der ned bei jedem mit 160euro aus.
wie das genau berechnt wird kann ich dir ned sagen. irgendwie wird da aus der differenz zwischen ALG II und arbeitslosengeld zwei drittel ausgerechnet die du dann bekommst, maximal aber 160euro. kann also auch wenioger sein.