160 € Stundenlohn für Putzdienst?

Hallo, Leute,
wie wäre denn so ein Fall zu bewerten? Ein Putzdienst, der angeblich Hausordnung und Winterdienst übernommen hat, obwohl eine Mieterin und ein Mieter wöchentlich das Treppenhaus putzen, wischt nur einmal monatlich für eine Dreiviertelstunde die Treppen durch und kassiert von den 12 Mietern jeweils 120 € jährlich. Anfang und Ende des Putzens konnten mit einer Kamera festgehalten werden. Dabei schaltete der Putzer trotz Sonnenscheins immer wieder das Licht ein und entsorgte den Müll nicht ordnungsgemäß. Muss es da nicht Grenzen geben, Möglichkeiten der Anfechtung von nichtigen und sittenwidrigen Verträgen?
Danke für eure Aufmerksamkeit
FJ HP

genaue Aufgaben d. Hausordnung und Winterdienst?
Moin Hans,

in deinem angenommenen Beispiel, da müsste man dann auch alles berücksichtigen und beschreiben…

-der Winterdienst findet meiner Auffassung draußen statt und nicht im Treppenhaus und sollte zusätzlich bewertet werden.
Schon allein die übernommene Haftung für einen Winterdienst lässt sich so eine Firma bezahlen. Schau Dir die Pflichten (u.a. bei Winterdienst) an!
-Die Hausordnung kann zusätzlich sein, da vielleicht nicht alle Bewohner die Hausordnung machen?

wie wäre denn so ein Fall zu bewerten?

So mit deinen Angaben fehlen noch Punkte oder soll besser bewertet werden.

Anfang und Ende des Putzens konnten mit
einer Kamera festgehalten werden.

Na, das ist ja eine Überwachung…

Dabei schaltete der Putzer trotz Sonnenscheins immer
wieder das Licht ein und entsorgte den Müll nicht ordnungsgemäß.

Ein klärendes Gespräch mit der beauftragten Firma/Person hilft. - In dem angenommenen Fall hilft ein Hinweis an den/die Eigentümer!

Möglichkeiten der Anfechtung von nichtigen und sittenwidrigen
Verträgen?

Vertragsfreiheit - richtig und genau ausformulierte Anweisungen können da auch die Arbeit vorschreiben.

Olaf

Hallo Hans,

Daß die Rechnung absolut überzogen ist, dürfte unstrittig sein.
Für den Stundenlohn, kannst du deinem Vermieter sagen, komm ich einmal im Monat von Krefeld und wisch das Treppenhaus. Dafür bring ich noch mein eigenes Wasser und meine Putzmittel mit.:wink:
So als Beispiel möcht ich dir nurmal sagen, was wir hier so bezahlen.
3Häuser, insgesamt 27 Mietparteien, 7,50€ pro Mietpartei für wöchentliche Treppenhausreinigung und Gartenpflege(Rasenmähen, Unkraut jäten…) sowie eventuell Winterdienst
Ich kann deinem Vermieter nur anbieten mal einen Monat mit unserem Vermieter zu tauschen, der kommt hier nicht mehr lebend weg , wenn der die Leute so abzockt.

Gruß
Sticky
PS: Die Bilder und diese Angaben kannst du gerne für dein Anliegen weiterverwenden.

Hallo,

diese hypothetisch gestellte Frage ist nicht zu beantworten. Es mag ja richtig sein, dass im Jahr - also kein Stundenlohn über 160 € - dieser Betrag bezhalt werden muss. Im Monat also pro Mieter rd. 14,44~ €. Nun wird hier begründet, dass der Putzdienst einmal monatlich eine 3/4-Stunde putzt. Dass in dne Kosten offenbar auch der Winterdienst, also Streuen und auch Schnee räumen enthalten ist, offenbar auch die Müllentsorgung Sache der Reinigungsarbeiten ist, ist der Betrag doch wirklich nicht zu hoch. Und offenbar ist in dem Betrag auch der Anteil der Pauschalbeträge für geringfügige Beschäftigung nicht umgelegt.

Wie an anderer Stelle hingewiesen wurde, wird auf die Trennung des Winterdienstes hingwiesen. Eine Trennung zwiaschne Hausreinigung, Reinigung der Aussenanlagen ( also auch Winterdienst) und Bereitstellung der Müllgefäße bedarf keiner getrennter Darstellung. Im Übrigen, wer Mülleimer an die Strasse stellt, muss diese an den Platz zurück bringen und bei Bedarf auch putzen.

Im Übrigen steht es den Mietern in solch einem Fall doch frei, sich die Nachweise über die Tätigkeiten aushändigen zu lassen, zumindest die Unterlagen einzusehen.

Grüsse Günter

wie wäre denn so ein Fall zu bewerten? Ein Putzdienst, der
angeblich Hausordnung und Winterdienst übernommen hat, obwohl
eine Mieterin und ein Mieter wöchentlich das Treppenhaus
putzen, wischt nur einmal monatlich für eine Dreiviertelstunde
die Treppen durch und kassiert von den 12 Mietern jeweils 120
€ jährlich. Anfang und Ende des Putzens konnten mit
einer Kamera festgehalten werden. Dabei schaltete der Putzer
trotz Sonnenscheins immer wieder das Licht ein und entsorgte
den Müll nicht ordnungsgemäß. Muss es da nicht Grenzen geben,
Möglichkeiten der Anfechtung von nichtigen und sittenwidrigen
Verträgen?

Es kann keine Vertragsanfechtung durch einen Mieter geben oder gar die Behauptung, ein solcher Vertrag könne sittenwidrig sein. Es ist auch aus einem Vertrag mit jemand der putzt nicht abzuleiten, wenn der Vertrag über den Vermieter oder die Hausverwaltung erfolgt, wo der Mieter einen Anspruch gegen Vertragsnehmer und Vertragsgeber haben soll.

Der Mieter hat allenfalls einen Anspruch im Ramen der Betriebskostenabrechnung wegen mangelnder oder fehlender Leistung. Der Mieter wir hier jedoch zu belegen haben, dass Hausmeister/Putzfrau die übertragenen Arbeit nicht ausgeführt hat.

In der Regel, wenn keine persönliche Verbindungen zwischen Auftraggeber einerseits und Auftragnehmer anderseits bestehen, wird eien Hausverwaltung oder ein Vermieter darauf achten, dass nur abgerechnet wird, was geleistet ist.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung das Autors, der als Berater in einem Mieterverein tätig ist, dar.

Grüsse Günter und ein schönes WE

Schönes Wochenende, Sticky!

PS: Die Bilder und diese Angaben kannst du gerne für dein
Anliegen weiterverwenden.

-der Winterdienst findet meiner Auffassung draußen statt und
nicht im Treppenhaus und sollte zusätzlich bewertet werden.
Schon allein die übernommene Haftung für einen Winterdienst

einer Kamera festgehalten werden.

Na, das ist ja eine Überwachung…
Eigentümer!

Hallo, Olaf,
der Putzdienst wischt nur über die Stufen hinweg, obwohl laut Hausordnung die Fliesen mit Leder und auch das Geländer feucht zu wischen wären. Er putzt auch nicht die Fenster. Wie gesagt müssen eine Mieterin und ein Mieter jede Woche das ganze Haus putzen und dafür jährlich 240 € selber!!! zahlen!!! Der Reinigungsdienst soll mit der Hausverwaltung freundschaftlich verbunden sein (nur angenommen). Den Hausbewohnern wurde in einer Nacht- und Nebelaktion von der Hausverwaltung mitgeteilt, sie müssten das Haus nicht mehr putzen (nur angenommen). Der angebliche Winterdienst muss überhaupt nichts tun, weil verschneite Gehwege die Stadtreinigung übernimmt, wofür extra schon von den Mietern bezahlt wird. Obwohl das Treppenhaus im Winter voller Matsch und Dreck ist, wird weiterhin nur selten geputzt - nur von wenigen Mietern. Dabei ist auch im Mietvertrag nicht vereinbart, dass eine Fremdfirma für die Mieter putzen soll. Angenommen der Reinigungsdienst putzt nur dienstags - das Treppenhaus wäre jedes Wochenende dreckig, würden die Mieter nicht putzen.