§164 Falscher Verdächtigungen

Liebes Forum,

Was kann einem passieren, der eine Person oder mehrere Personen bei der Polizei anzeigt wegen Sachbeschädigung, dies aber nur Vermutet das die fragliche Person/en es sein könnte/n. Im Nachhinein er aber selbst eine Anzeige wegen "falscher Verdächtigungen“ §164 nach StGB bekommt?!
Hat da jemand eine Ahnung? Was laut StGB geben kann, hab ich nachgeschaut aber wie sieht es in den meissten Fällen aus.

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
Björn

Hallo,

das hängt davon ab, ob man bei der Anzeige geäußert hat „ich habe den Verdacht xyz könnte es gewesen sein“ oder ob man gesagt hat „xyz war das“.

Im StgB steht: „… wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat … in der Absicht verdächtigt…“. Das Verdächtigen selbst ist nicht die Straftat solange man zum Ausdruck bringt, dass es nur ein Verdacht ist.

Viele Grüße
Lumpi

Danke für die Info.