§164 StGB Offizial- oder Antragsdelikt ?

Hallo allerseits !
Handelt es sich beim § 164 (Falsche Verdächtigung) StGB um ein Offizial- oder ein Antragsdelikt ? Insbesondere geht es um die 3-Monats-Frist für die Stellung des Strafantrages.
Vielen Dank !

Hallo Becks,

hier sind die Antragsdelikte aufgeführt:http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Wenn ein Delikt ein Antragsdelikt ist, steht es in der Norm. Bei der falschen Verdächtigung steht nichts dergleichen.

Die Norm soll auch die Justizbehörden vor Ermittlungsarbeit in die falsche Richtung schützen, daher bedarf es keines Antrags.

VG
EK

Hallo allerseits !
Handelt es sich beim § 164 (Falsche Verdächtigung) StGB um ein
Offizial- oder ein Antragsdelikt ? Insbesondere geht es um die
3-Monats-Frist für die Stellung des Strafantrages.
Vielen Dank !

Es handelt sich bei § 164 StGB um ein Offizialdelikt. Die Antragsfrist ist hier also irrelevant!