Hallo,
mal angenommen Herr Morgen bekommt eine Anzeige wegen Unterschlagung ist sich aber klar darüber das dem nicht so ist und macht eine Anzeige wegen Unterstellung falscher Tatsachen. Nun kommt es zur Verhandlung und Herr Morgen kann sich nicht gegen Herrn Abend beweißen, also verliert Herr Morgen das Verfahren.
Nun die Frage: Kann er wegen seiner Anzeige auf Unterstellung falscher Tatsachen belangt werden wenn er doch Schuld bekommt?
Ich hoffe es ist verständlich genug.
Vielen Dank im Voraus
Gruß Ph