Hallo zusammen
Ich bin als Lkw-Fahrer bei einer österreichischen Firma seit ca. 4 Jahren tätig.Nun kommt das deutsche Finanzamt und will von mir Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag in 3-stelliger Höhe.Da sich meine Firma ca.140 km von der deutschen Grenze entfernt befindet,wurde mir gesagt,ich muss alles in österreich machen.Es heißt nämlich,wenn man weiter als 37 km von der Grenze entfernt ist,hat man mit dem deutschen Staat nix mehr zu tun.Jetzt kam der Bescheid mit der Festsetzung:
Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 2 AO teilweise vorläufig.
Wer kann mir da weiterhelfen oder irgendeine Adresse,wo man sich erkundigen kann,ob das rechtens ist.
Danke im Voraus
Hallo,
leider kenne ich mich mit sowas gar nicht aus und kann dir somit nicht weiterhelfen.
Liebe Grüße
saharazad