Was genau muß ich tun und beachten,wenn ich einen AL auf 165 EUR Basis einstelle?Danke schön.
Hallo,
die Höhe des Entgeldes ist egal, der Mitarbeiter muss die Agentur für Arbeit jedoch vor Arbeitsantritt über die Nebenbeschäftigung unterrichten und er darf wöchentlich maximal 14,9 Stunden beschäftigt sein.
Sollte dem Mitarbeiter eine Festanstellung winken, hat er diesem Job unbedingt zur Verfügung zu stehen.
Grüße
Diana
Man muß doch sicher auch was abführen u. Formulare ausfüllen.Wie genau sieht es da aus?
Danke,Hansilo
Man muß doch sicher auch was abführen u. Formulare
ausfüllen.Wie genau sieht es da aus?
Danke,Hansilo
Guten Tag,
natürlich bekommst man ein Formular von der Agentur für Arbeit, das vom Arbeitslosengeld- bzw. -hilfeempfänger ausgefüllt werden muss. Es ist aber weitaus unbürokratischer als du denkst. Die Abrechnung vom Arbeitgeber dient der Agentur monatlich als Berechnung für die 165 Euro. Darüber hinaus verdientes Geld wird dem Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe angerechnet.
Der AG ist natürlich über diese Beschäftigung dem Finanzamt gegenüber auskunftspflichtig.
Freundliche Grüße
Diana