im Religionsbrett geht es gerade hoch her (wegen des allseits bekannten Skandalsteifchens aus den USA). Unter anderem kam die Frage auf, ob bei einer Aufführung §166 StGB greifen würde.
Ich bin der Auffassung, dass 166 hier nicht greift. Im Film geht es um Mohammed und vielleicht noch ein paar seiner frühen Anhänger. 166 StGB schützt aber explizit nur:
Inhalte des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses
im Inland bestehende Kirchen oder andere Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, ihre Einrichtungen oder Gebräuche
Weder der Inhalt des islamischen Bekenntnisses, noch irgendeine islamische Glaubensrichtung wird hier beschimpft, soweit ich das sehe.
meines Erachtens greift hier sehr wohl §166(1) StGB und ich finde, dass auch §185 StGB (Beleidigung) greifen kann.
Klar ist in unserer Gesellschaft die Meinungs- und Pressefreiheit ein sehr hohes (und wichtiges!) Gut, aber deswegen hat noch lange nicht jemand das Recht, die Weltanschauung und Religion in vorsätzlich beleidigender Art mit Füßen zu treten.
Satire mag sich hier noch in einer Grauzone bewegen (vgl. Karikaturen oder auch „Leben des Brian“), da sie eine Sonderform der objektiven kritischen Auseinandersetzung ist, aber wenn jemand einfach nur Blind den Propheten einer Religion als Kinderf*cker und sonst noch was dar stellt, dann hat dies nichts mehr mit Meinungsäußerung zu tun.
Das ist einfach nur eine Beleidigung, das ist Dumm und das hat in unserer Gesellschaft nichts verloren.
Ich habe auch kein Verständnis dafür, wenn in der arabischen Welt westliche Botschaften abgefackelt werden weil ein ausgewanderter Ägypter so eine Sch… fabriziert.
Aber weil die Reaktion falsch ist, ist der Film noch lange nicht richtig.
ich habe jetzt mehrmals gehört, dass der Typ im Film als Pädophil beschrieben werden soll. Da der Film so schlecht war, dass ich ihn mir nicht als ganzes rein ziehen konnte hätte ich gerne gewusst an welchem Timecode das sein soll?
meines Erachtens greift hier sehr wohl §166(1) StGB und ich
finde, dass auch §185 StGB (Beleidigung) greifen kann.
Klar ist in unserer Gesellschaft die Meinungs- und
Pressefreiheit ein sehr hohes (und wichtiges!) Gut, aber
deswegen hat noch lange nicht jemand das Recht, die
Weltanschauung und Religion in vorsätzlich beleidigender Art
mit Füßen zu treten.
Das ist ja gerade der Punkt: Hier wird nur eine (seit langem tote Person) mit Füßen getreten. Und eben nicht die Religion an sich.
Das war ja genau meine Frage - inwiefern ist eine Beleidigung dieser Person eine Herabwürdigung der Religion?
ich habe jetzt mehrmals gehört, dass der Typ im Film als
Pädophil beschrieben werden soll. Da der Film so schlecht war,
dass ich ihn mir nicht als ganzes rein ziehen konnte hätte ich
gerne gewusst an welchem Timecode das sein soll?
06:13
What about the children, master. You know, some of us …
M: You may use, whom you wish of the children… (Zumindestens ist es das, was ich da raushoere)
Da wurde wohl aus dem, was man auch im deutschen Wiki lesen kann, und einer eindeutigen Geste das, was da jetzt jeder reininterpretiert
Zitat Wiki: „Er befahl, alle Männer zu töten, Frauen und Kinder in Gefangenschaft zu nehmen und sie mit ihrem Hab und Gut unter den Muslimen als Beute aufzuteilen.“