§ 169 AO - Frage zu Verjährungsfristen

Hallo!

Nach § 169 AO beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre.

Mir ist nicht ganz klar, was darunter zu verstehen ist bzw. wie diese berechnet wird.

Kann heute noch ein Steuerbescheid für 2008 der z.B. am 10.04.09 erlassen wurde geändert werden (4 Jahresfrist vom 23.03.09 - 22.03.13)?

Danke
Grüße
Carsten

Hallo,

die Festsetzungsfrist beginnt grundsätzlich nach § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Die Einkommensteuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, § 36 Abs. 1 EStG.
Folglich beginnt die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2008 am 01.01.2009 und endet dementsprechend mit Ablauf des 31.12.2012 ( Standartfall Antragsveranlagung, ohne Berücksichtigung von Ablaufhemmungen im Sinne von § 171 AO ).
Sollte hier eine Pflichtveranlagung vorliegen, beginnt die Frist mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuererklärung eingereicht wurde, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. Wurde die Steuerklärung im Kalenderjahr 2009 eingereicht, beginnt die Frist mit Ablauf des 31.12.2009 und endet entsprechend mit Ablauf des 31.12.2013 ( ohne Berücksichtigung von Ablaufhemmungen )

Gruss