Ist es richtig, dass wenn man ein Zuschuß zur Gründung einer Existenz aus Hartz IV bekommt, die aus dem Zuschuß getätigten Investitionen nicht als Ausgaben in der Einnahmen-Überschuß-Rechnung geltend gemacht werden dürfen? Eine solche Behauptung wurde von einem Sachbearbeiter des Jobcenters aufgestellt. Verständlich wäre für mich sowas nicht, immerhin muß man ja auch den Zuschuß als Einnahme verbuchen und hat doch m.E. seiner Pflicht genüge getan oder nicht? Könnte das Jobcenter den Rechtsanspruch auf Wiederauszahlung der Mehrwertsteuer aus den Investitionen geltend machen?
Danke für Eure Hilfe.