§ 16c SGB 2-Förderung und steuerliche Behandlung

Ist es richtig, dass wenn man ein Zuschuß zur Gründung einer Existenz aus Hartz IV bekommt, die aus dem Zuschuß getätigten Investitionen nicht als Ausgaben in der Einnahmen-Überschuß-Rechnung geltend gemacht werden dürfen? Eine solche Behauptung wurde von einem Sachbearbeiter des Jobcenters aufgestellt. Verständlich wäre für mich sowas nicht, immerhin muß man ja auch den Zuschuß als Einnahme verbuchen und hat doch m.E. seiner Pflicht genüge getan oder nicht? Könnte das Jobcenter den Rechtsanspruch auf Wiederauszahlung der Mehrwertsteuer aus den Investitionen geltend machen?

Danke für Eure Hilfe.

Hallo,

rein steuerrechtliche Beurteilung:

alles, was der Unternehmer aufwendet, um den Betrieb zu führen istz auch eine Betriebsausgabe.

und, nein, der Gründungszuschuss ist nicht steuerpflichtig und zählt daher nicht als Betriebseinnahme.

Gruß
Lawrence

In dem Falle handelt es sich aber nicht um einen Privatzuschuß zum Lebensunterhalt sondern um einen Zuschuß zum Erwerb von Betriebsmitteln, in dem Falle - so inzwischen Aussage von Steuerberatern - ist dieser Zuschuß als Einnahme zu verbuchen.

Hallo,

in dem Fall, ist der Zuschuss bei den Investitionen gegenzurechnen.

Das heißt aber noch lange nicht, dass die Investitionen nicht in die Gewinnermittlung gehören.

Beispiel:
Investition 1.000 € = 100% Betriebsausgabe
./. Zuschuss 500 € = Minderung der Anschaffungskosten
verbleiben 500 € als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung

Gruß
Lawrence