Mein 16jähriger Sohn versteht sich nicht mit meinem Mann.
Es ist nicht nur, daß sie sich nicht verstehen, sie hassen sich regelrecht. Aus diesem Grund wollte ich mit ihm (meinem Sohn) und meinen beiden Töchtern, die beide von diesem Mann sind, ausziehen. Es tut mir im Herzen weh, wenn ich sehe, daß mein Mann meinen Sohn weder lieben noch seine Rechte akzeptieren kann. Nun hat mir mein Sohn vorgeschlagen, daß er mit 2, 3 anderen Jungs zusammen in eine Wohnung ziehen möchte. Dann wären alle Probleme gelöst und ich könnte mit den Mädchen dort wohnen bleiben wo wir sind. Kann ich ihm das erlauben? Was sagt das Gesetz dazu?
Moin,
zur Rechtslage kann ich nichts sagen, aber da ich selber einen 15,5jährigen Stiefsohn habe, möchte ich Folgendes zu bedenken geben:
- könntet ihr euch das leisten?
- wo ist der leibliche Vater des Jungen? Wäre der keine Alternative?
- glaubst du, dass dein Sohn seinen Pflichten (wie Schule etc.) nachkommen würde, wenn er mit 2-3 Kumpels eine eigene Wohnung hat??
Eine eigene Wohnung halte ich für nicht sinnvoll. MMn macht der Umzug zu seinem leiblichen Vater Sinn oder man muss „sich halt die paar Jahre noch zusammenreißen“. Ich weiß, es klingt blöd, aber ich kenne eine ähnliche Situation und denke, wenn alle zusammenarbeiten, kann man die Zeit bis Lehre, Ausbildung, Studium und damit verbundenem Auszug überbrücken.
Just my 2 cents,
finnie
Hallo,
„Können“ kann er !!!
Aber,was sagt der Vermieter der Wohnung zu seinem neuen Mieter???
Was sagt der Vater dazu,wenn „ja“,sind sich auch beide Elternteile
der rechtlichen Konsequenzen bewusst???
(Miete,Mietvertrag,Mietkaution,Aufsichtspflicht,etc.)
Vom Gesetzgeber kann man keine Lösung in diesem Fall erwarten,da die
Probleme „tiefer gestrickt“ sind.
Leider!!!
mfg Bollfried
Hallo,
ich würde einen 16-Jährigen niemals ohne die Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen leben lassen. Die Versuchungen und Verlockungen der großen Freiheit sind in diesem Alter viel zu groß, als dass ich darauf vertrauen würde, dass ein Jugendlicher ausreichende Selbststeuerung hat, diesen nicht zu erliegen.
Rein rechtlich bist du aufsichtspflichtig und voll dafür verantwortlich, was dein Sohn tut. Alleine leben darf er so ohne weiteres nicht.
Die Entscheidung, mit all deinen Kindern auszuziehen ist ja eine durchaus weitreichende. Du nimmst den Töchtern ein Stück weit ihren Vater - von deiner Ehe mal ganz abgesehen. Mir scheint, dass da einiges mehr im Argen liegt, als nur das gespannte Verhältnis zwischen Stiefvater und Stiefsohn - aber das ist deine Sache.
Natürlich wäre es für deinen Sohn ein klares Signal dafür, dass er dir wichtig ist. Für die schwierige Zeit der Pubertät sicherlich nicht die schlechteste Voraussetzung. Dass es ihn reizt, überhaupt keiner Aufsicht mehr zu unterliegen, ist in diesem Alter allerdings auch normal.
Wenn Auszug, dann käme im Prinzip entweder ein Internat (welches von dir zu finanzieren wäre) oder eine betreute Wohnform in Frage. Letztere kann nur mit Hilfe des Jugendamtes gefunden werden, welches auch die Kosten übernehmen würde. Auf Begeisterung wird diese Alternative bei deinem Sohn vermutlich nicht stoßen, weil er dort natürlich nicht einfach machen könnte was er will.
Vielleicht redet ihr mal in Ruhe über echte Alternativen. In eine normale WG ziehen, wird nicht dazu gehören.
Schöne Grüße,
Jule